Reformbedarf in der Finanzkriminalitätsbekämpfung? | Die Meinung eines Anwalts

  • 4 Minuten Lesezeit

Kritische Betrachtung des Gesetzesentwurfs zum FKBG

Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (FKBG) markiert einen wesentlichen Schritt im Kampf gegen die zunehmende Bedrohung durch Finanzdelikte in Deutschland, insbesondere Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das FKBG, charakterisiert durch seine umfangreiche und komplexe Struktur, zielt darauf ab, effiziente Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Strafverfolgung dieser Delikte zu implementieren, um so einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung illegaler Finanzströme zu leisten. Trotz seiner ambitionierten Ziele wird das FKBG aufgrund verschiedener Bedenken und Kritikpunkte, die von Fachverbänden und Experten geäußert wurden, intensiv diskutiert.


Das FKBG: Ein Überblick und seine Ziele

Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums präsentiert einen detaillierten und komplexen Gesetzesvorschlag, der verschiedene Facetten der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland abdeckt. 

Das geplante Gesetz, das FKBG, strebt danach, die Prävention, Aufdeckung und Strafverfolgung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen schweren Straftaten nachhaltig zu stärken. Es unterstützt das Ziel 16.4 der Agenda 2030, das auf die Reduzierung illegaler Finanzströme abzielt. 

Der Entwurf beinhaltet mehrere Artikel, die die Gründung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Änderungen in verschiedenen Gesetzen und Regelungen zur Datensicherheit vorsehen.

Kernaspekte des Gesetzesentwurfs:

  • Der Koalitionsvertrag fordert eine Optimierung der Geldwäschebekämpfung und die Umsetzung der FATF-Empfehlungen.

  • Das FKBG plant die Errichtung einer Bundesoberbehörde, die Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie Aufsicht in einem ganzheitlichen Ansatz vereint.

  • Das Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) wird innerhalb der neuen Bundesoberbehörde für strafrechtliche Ermittlungen bei bedeutenden Fällen internationaler Geldwäsche mit Deutschlandbezug eingerichtet.

  • Die bestehenden Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts (BKA) bleiben unberührt, während ein Ressourcenaufbau beim BKA geplant ist.

  • Anpassungen in der Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sind vorgesehen.

  • Der Gesetzentwurf reagiert auf die Kritik und Empfehlungen der FATF, insbesondere im Bereich der geldwäscherechtlichen Aufsicht im Nichtfinanzsektor.

  • Ziel ist die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters zur Erhöhung der Transparenz im Immobiliensektor.

  • Das Gesetz sieht einmalige und laufende Ausgaben für die Errichtung und den Betrieb der neuen Behörde vor.

Das Gesetz soll somit eine ganzheitliche und nachhaltige Stärkung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland ermöglichen, indem es entscheidende strukturelle und organisatorische Änderungen einführt, um den Empfehlungen der FATF nachzukommen und die Effizienz in diesem Bereich zu erhöhen.


Konkrete Veränderungen durch das FKBG

Das FKBG führt spezifische Änderungen und Neuerungen ein, wie die Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Änderungen in bestehenden Gesetzen, effizientere Verwaltung und Überwachung, Berücksichtigung von Sicherheitsüberprüfungen und Datenschutz, Anpassungen an internationale Standards, Erweiterung der Befugnisse und Zuständigkeiten sowie Verbesserung der Informationsflüsse. 

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland zu stärken und die Verwaltungsprozesse in diesem Bereich zu optimieren. Es ist ein umfassendes Gesetz, das viele Aspekte der Finanzkriminalitätsbekämpfung abdeckt und sowohl auf nationaler, als auch auf internationaler Ebene wirksam sein soll.


Brauchen wir das FKBG?

Angesichts der jährlichen Verluste von rund 100 Mrd. Euro durch Finanzkriminalität in Deutschland, ist die Einrichtung einer spezialisierten Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ein zentraler Bestandteil des FKBG. Jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich der Effektivität dieser neuen Behörde, des Fachkräftemangels, potenzieller Doppelzuständigkeiten und Bürokratie, der Belastung der Steuerberater, des Fokus und der Umsetzung des Gesetzes sowie der Notwendigkeit der Digitalisierung und Vereinfachung. 

Die 21 Fachverbände, die ihre Stellungnahmen bezüglich des Gesetzesentwurf abgegeben haben, begrüßen zwar das Ziel der Bekämpfung von Finanzkriminalität, aber erhebliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und Effektivität der geplanten Maßnahmen haben. Insbesondere die Effizienzsteigerung durch neue Behörden und die Bewältigung des Fachkräftemangels sind zentrale Herausforderungen, die in der aktuellen Planung des FKBG möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt werden.


Haben Sie Fragen zum Thema Geldwäsche?

Sind Sie in der Finanzbranche tätig und möchten sich über die neuen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche informieren? 

Ein Anwalt kann Ihnen helfen bei z.B.:

  • Beratung zu den neuen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche

  • Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelungen

  • Vertretung vor Gericht

Schreiben Sie uns eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.




Originalartikel zu finden auf:




Mehr zum Thema Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz:


Quellen zum Thema Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz:

Foto(s): Foto von Pixabay


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hermann Kaufmann

Beiträge zum Thema