Deutsche Bahn: Ihre Fahrgastrechte für 2024 erklärt

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Ein Überblick Ihrer Fahrgastrechte 

Wer kennt es nicht? Man freut sich auf eine entspannte Zugfahrt, ein gutes Buch oder vielleicht ein kleines Nickerchen – und plötzlich kündigt sich eine Verspätung an. Aber keine Panik, die Deutsche Bahn lässt niemanden im Regen stehen – naja, zumindest nicht komplett.

Dieser Artikel beleuchtet Ihre Rechte nach der EU Verordnung 782/2021 (über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr), wenn Ihr Zug mal wieder den gemütlichen Plausch mit der Zeit vorzieht.


Entschädigung: Wenn Ihr Zug mal wieder in Zeitlupe unterwegs ist

Das häufigste und wohl nervigste Problem der Deutschen Bahn sind die ständigen Verspätungen. Die Gründe dafür liegen nicht immer bei den armen Servicekräften oder den Lokführern, sondern können auch technische Ursachen haben. Aber hey, ein kleiner Trost sind die Fahrgastrechte.

Sollte Ihr Zug mindestens 60 Minuten zu spät am Zielort eintreffen, können Sie sich auf eine Entschädigung von 25 % des Fahrpreises freuen. Das bedeutet, ein Viertel des gezahlten Betrags kommt zurück zu Ihnen. Wird die Verspätung sogar 120 Minuten oder mehr, dann gibt es 50 % zurück. Jackpot! Aber Vorsicht: Diese Regelung gilt nicht bei außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetter, Naturkatastrophen oder anderen Fällen von höherer Gewalt. Auch geplante Bauarbeiten, die im Voraus angekündigt wurden, sind von der Entschädigung ausgeschlossen. Und wenn der verpasste Anschluss nicht die Schuld der DB ist, gibt's leider auch nix.

Wichtig zu wissen: Beträge unter 4 Euro werden nicht erstattet – das nennt sich Bagatellgrenze. Für Inhaber:innen von Zeitfahrkarten (wie Monats- oder Jahresabos) oder dem Quer-durchs-Land-Ticket gibt es pauschale Festbeträge pro Verspätung:

  • Fernverkehrs-Zeitfahrkarten: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)

  • Nahverkehrs-Zeitfahrkarten: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)

  • BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)



Wenn der Zug einfach nicht fährt: Zugausfall, Übernachtungen & Co.

Entscheidet sich Ihr Zug dazu, am Startbahnhof einfach mal eine Pause zu machen und nicht loszufahren, bekommen Sie natürlich den vollen Fahrpreis zurück. Bei Verspätungen über 60 Minuten dürfen Sie alternative Züge oder andere Verkehrsmittel nutzen. Sollte dies zusätzliche Kosten verursachen, werden diese bis zu 120 Euro erstattet – besonders praktisch, wenn Sie zwischen 0 und 5 Uhr unterwegs sind oder der letzte Zug des Tages ausgefallen ist und Sie ein Taxi oder einen Bus brauchen.

Müssen Sie wegen Zugausfällen oder großen Verspätungen irgendwo übernachten, übernimmt die Bahn die Kosten für ein Hotel. So können Sie die Nacht sicher und bequem verbringen, ohne sich um zusätzliche Kosten sorgen zu müssen.

Damit Sie nicht auf dem Trockenen sitzen, gibt es ab einer Verspätung von 60 Minuten kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen. Besonders nett, wenn die Wartezeit am Bahnhof oder im Zug unerträglich lang wird. So sorgt die Bahn zumindest kulinarisch für Ihr Wohl.

Kann Ihr reservierter Sitzplatz wegen Verspätungen oder Zugausfällen nicht genutzt werden, wird Ihnen das Reservierungsentgelt erstattet. Egal, ob der Zug komplett ausgefallen ist oder Sie ihn einfach nicht mehr rechtzeitig erreichen konnten.

Besitzer von Zeitkarten wie der BahnCard 100 haben spezielle Entschädigungsregelungen bei wiederholten Verspätungen. Und sollten Sie durch einen Unfall im Zug verletzt werden, gibt es Vorauszahlungen bei Personenschäden. Personen mit eingeschränkter Mobilität können auf Unterstützung durch das Bahnpersonal zählen, um eine barrierefreie Reise zu gewährleisten.


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Sehr geehrte Fahrgäste, hier ein paar Tipps, die Ihre Zugreise angenehmer und stressfreier gestalten können:

  1. Kennen Sie Ihre Rechte! Informieren Sie sich über Entschädigungen und andere Ansprüche, wenn Ihr Zug verspätet ist. Die offiziellen Webseiten der Deutschen Bahn und des EBA sind dabei Ihre besten Freunde.

  2. Frühzeitig melden: Sprechen Sie sofort das Bahnpersonal an und lassen Sie sich Verspätungen und Ausfälle bestätigen. Reichen Sie Ihre Entschädigungsansprüche zeitnah ein – innerhalb von 3 Monaten (die DB ist meist auch bis zu 12 Monate kulant). Je schneller, desto besser!

  3. Belege aufbewahren: Bewahren Sie alle Fahrkarten, Reservierungen und Quittungen von alternativen Verkehrsmitteln oder Hotelübernachtungen gut auf. Ohne Belege gibt es keine Erstattung.

  4. Alternative Verbindungen prüfen: Wenn Verspätungen oder Zugausfälle auftreten, prüfen Sie frühzeitig alternative Verbindungen. Flexibilität ist der Schlüssel zu einer entspannten Weiterreise.

  5. Nützliche Apps: Nutzen Sie die Deutsche Bahn-App oder andere Reise-Apps, um immer aktuelle Informationen zu Verspätungen und Anschlusszügen zu erhalten. Die digitale Welt ist Ihr Verbündeter.

  6. Besondere Hinweise: Die Deutsche Bahn muss Sie über Verspätungen, Ausfälle und Anschlüsse informieren. Denken Sie an die Bagatellgrenze von 4 € und klären Sie Alternativlösungen vorher mit dem Servicepersonal ab.

Also, packen Sie Ihre Fahrkarten ein, schnappen Sie sich Ihr Smartphone und los geht’s – auf eine angenehme Reise! Und denken Sie daran: Geduld ist der Zug zum Erfolg!


Haben Sie Fragen zu Fahrgastrechten der Deutschen Bahn?

Sollten Sie trotz all dieser Tipps und Hinweise das Gefühl haben, dass Ihre Fahrgastrechte auf dem Abstellgleis gelandet sind, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Schreiben Sie uns eine Mail an info@rechtsanwaltkaufmann.de oder rufen Sie uns in unserer Kanzlei unter der 04202 638370 an.

Wir bringen Ihre Ansprüche garantiert wieder auf die Schiene!


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Quellen zum Thema Fahrgastrechte:

Foto(s): Foto von Alexander Bagno auf Unsplash


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