Regelinsolvenzverfahren der UDI Energie Festzins II bis IX eröffnet! Forderungsanmeldung nun möglich!

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Das  Amtsgericht  Leipzig  hat am 31. August 2021 und am 1. September 2021 die Insolvenzverfahren über die Vermögen der folgenden UDI-Gesellschaften eröffnet:

  • UDI Energie Mix (II) Festzins GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins III UG & Co. KG
  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG
  • UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG
  • UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG
  • UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG

Die BaFin hatte zuvor für die UDI Energie Festzins II bis IX die Rückabwicklung der Darlehen aufgrund des Betreibens eines unerlaubten Einlagengeschäfts angeordnet. Hintergrund war, dass die vereinbarten Nachrangabreden nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügten und unwirksam waren. Die Gesellschaften stellten Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und beantragten trotz der sofortigen Vollziehbarkeit der Rückabwicklungsanordnung der BaFin die Eigenverwaltung, die nach unserer Rechtsauffassung die Rückabwicklungsanordnung unterlief.

Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Vorgehen der BaFin als rechtmäßig bestätigt hat sind nunmehr die Verfahren im Rahmen einer sog. Regelinsolvenz eröffnet worden. (Für die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG ist zwar die Anordnung der Eigenverwaltung vom Amtsgericht veröffentlicht worden, wir gehen aber davon aus, dass es sich bei der Bekanntmachung um ein Versehen handelt.)

Als Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Wallner, der zuvor bereits vorläufiger Sachwalter war, vom Gericht bestellt. Die UDI teilt in einer Pressemitteilung mit, dass im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung bereits zahlreiche Sanierungsziele umgesetzt werden konnten. Wie diese aussehen und was erreicht wurde, werden wir im Berichtstermin zu den oben genannten Insolvenzverfahren erfahren. Bisher ist nur bekannt, dass die Gesellschaft des Herrn Langnickel, die U 20 Prevent GmbH noch kurz vor Insolvenzantragstellung große Teile der Forderungen für einen Bruchteil des Nominalwertes von Anlegern übernommen hatten. Inwieweit hier tatsächlich Sanierungen im Sinne der Anleger durchgeführt wurden, ist nicht bekannt.

Anleger können nun Ihre Forderungen gegen diese Gesellschaften gegenüber dem Insolvenzverwalter bis zum 5. bzw. 12. Oktober 2021 anmelden. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Ausschlussfrist. Wir gehen davon aus, dass die Anleger der UDI Festzins II bis VIII vom Insolvenzverwalter zur Forderungsanmeldung aufgefordert werden. Anleger, die in den UDI Festzins IX investiert haben,  werden unter Umständen aufgrund der fehlenden Abwicklungsanordnung seitens der BaFin keine Aufforderung erhalten. Wir empfehlen diesen Anlegern dringend, Ihre Forderungen auch ohne Aufforderung seitens des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren anzumelden.  

Wenn wir Sie im Insolvenzverfahren vertreten und unterstützen sollen, wenden Sie sich gerne an uns.

Als Ansprechpartnerin für Ihr weiteres Vorgehen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Herr Artem Zykov für weitere Fragen zur Verfügung.

Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.



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