Regress nach Verkehrsunfallflucht – Forderung der Versicherung zu hoch?

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Regress nach Verkehrsunfallflucht – Forderung der Versicherung zu hoch?

Regress nach Unfallflucht – leider der Regelfall

Häufig übersehene und leider sehr teure Folge eines Strafverfahrens wegen Verkehrsunfallflucht ist der Regress der Haftpflichtversicherung. Wurde das Strafverfahren mit einem Strafbefehl – oder auch mit einer Einstellung gegen Geldauflage – beendet, meldet sich einige Wochen oder Monate später die eigene Haftpflichtversicherung und fordert den gezahlten Schadenersatz vom Versicherten zurück. Diese Aufforderung kommt für viele überraschend – obwohl dies die gängige Praxis der Versicherungen ist.

Grund für die Regressansprüche ist eine Aufklärungspflichtverletzung des Versicherten: Wer eine Verkehrsunfallflucht begeht, verletzt regelmäßig auch seine vertragliche Pflicht, alles zu tun, was zur Aufklärung der Sache erforderlich ist. Mit dem Regress selbst sind etliche rechtliche Fragen verbunden, die hier nicht das Thema sind. Hier geht es nur um die Frage, weshalb die Forderung der Versicherung in der Höhe von dem Schaden abweicht, der im Strafverfahren festgestellt wurde. Denn das sorgt immer wieder für Irritationen.

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Dazu ein Beispiel:

Im Ermittlungsverfahren wird ein Kostenvoranschlag zur Akte gereicht, der einen Netto-Reparaturbetrag in Höhe von 1.100 Euro feststellt. Im Strafbefehl wird dieser Betrag als Fremdschaden übernommen. Später meldet aber sich die Versicherung und fordert die Rückzahlung von 1.550 Euro mit der Behauptung, das sei (bislang) gezahlt worden.

Wie kommt es zu dieser Differenz?

In der Regel sind die Abweichungen begründet, weil im Strafverfahren (hoffentlich) nur der Netto-Reparaturbetrag berücksichtigt wird, bei der zivilrechtlichen Regulierung des Schadens aber weitere Schadensersatzpositionen anfallen und ersetzt werden. So wird der Geschädigte in den meisten Fällen einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen. Dessen Gebühren sind ersatzfähig und müssen von der Versicherung bezahlt werden. Außerdem können Nutzungsausfallentschädigungen, Kosten für einen Mietwagen, Aufwandspauschalen, Wertminderungen usw. hinzukommen. In der Summe ist deshalb der von der Versicherung regulierte Schadensersatz höher aus der bloße Netto-Reparaturschaden, der im Strafverfahren Berücksichtigung wurde. So erklären sich die Differenzen.


Regressforderung häufig zu Unrecht

Auch wenn es für die Höhe der Forderung häufig eine plausible Erklärung gibt – damit ist natürlich nicht gesagt, dass die Versicherung auch tatsächlich das Recht hat, im konkreten Fall den Regress zu fordern. Meine Erfahrung ist, dass es sich die Versicherungen sehr einfach machen und routinemäßig den Regress einfordern. Häufig können die Ansprüche aber erfolgreich abgewehrt werden. 

Mehr Informationen zum Regress

Mehr Informationen zum Regress nach einer Verkehrsunfallflucht finden Sie auf meiner Seite https://regress-nach-fahrerflucht.de, dort können Sie auch einen kostenlosen PDF-Ratgeber zur Thematik herunterladen. Und natürlich  können Sie mir bei fragen auch eine Nachricht schreiben. Gerne gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Sache. Erstgespräche sind kostenlos und unverbindlich. Mit welchen Anwaltskosten Sie rechnen müssen, wenn Sie sich gegen die Forderung der Versicherung wehren wollen, lesen Sie im Beitrag:

Anwaltskosten bei Regressforderung nach einer Verkehrsunfallflucht 

Foto(s): ©Adobe Stock/Beton Studio

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