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Regulierung eines Verkehrsunfalls – Schadensersatz nach einem Unfall

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Regulierung eines Verkehrsunfalls

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht gibt nützliche Ratschläge

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Laubfall, Reifglätte oder auch Schnee beeinträchtigen die Straßenverhältnisse. Die Erfahrungen zeigen, dass es in dieser Zeit vermehrt zu Verkehrsunfällen kommt. Ob nur ein kleiner Blechschaden oder gar ein erheblicher Sach- und Personenschaden entstanden ist, die meisten Menschen stehen danach unter Schock. Hat dieser sich erstmal gelegt, steht die nächste Herausforderung ins Haus: die Regulierung der Schadensabwicklung.

Die Regulierung der Schadensabwicklung mit der Versicherung nimmt einige Zeit in Anspruch und ist meist nicht unproblematisch. Schon allein die Feststellung der für die Schadensregulierung zuständigen Versicherung stellt für viele Geschädigte eine Hürde dar. Gut gemeinte Hilfsangebote, zum Beispiel der eigenen Kfz-Werkstatt, oder vermeintliche Hilfsangebote der betroffenen Versicherung führen selten zu einem für den Geschädigten befriedigenden Ergebnis. Deshalb sollte insbesondere bei unverschuldeten Verkehrsunfällen der Rat eines Rechtsanwalts, der überwiegend im Bereich des Verkehrsrechts tätig ist, eingeholt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt in der Regel die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Versicherung zum Rechtsschutz schafft Sicherheit

Beruhigend ist es auch für den Geschädigten, wenn er auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann. Dann muss er sich überhaupt keine Gedanken über etwaige anfallende Kosten machen, zumal eine Mitschuld durch den Geschädigten an dem Unfall nicht generell ausgeschlossen werden kann.

Damit der Anwalt die Schadensregulierung schnellstmöglich einleiten kann, müssen ihm sämtliche unfallerhebliche Daten zur Verfügung gestellt werden. Der Rechtsanwalt wird den oder die Geschädigten konkret zum Unfallhergang und zu dem eingetretenen Schaden befragen. Er kümmert sich auch um die Ermittlung der zuständigen gegnerischen Haftpflichtversicherung. Von der Art des Unfalls und dem Schadensbild des beschädigten Fahrzeuges hängt es ab, ob er empfehlen kann, sofort einen Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung zu beauftragen.

Der Geschädigte erteilt dem Rechtsanwalt die erforderliche Vollmacht und den Regulierungsauftrag. Der Anwalt setzt sich umgehend mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung. Er führt den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung und die Regulierungsverhandlungen.

Er achtet darauf, dass dem Geschädigten sämtliche Schäden ersetzt werden, also nicht nur der Fahrzeugschaden. Der Rechtsanwalt berät auch über die richtige Vorgehensweise bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges für die Zeit, in der Sie Ihr Kraftfahrzeug nicht nutzen können.

Im besten Fall, ist der Schaden bereits nach wenigen Tagen beziehungsweise Wochen reguliert – oder aber der Rechtsanwalt leitet nach vorheriger Abstimmung mit dem Geschädigten und gegebenenfalls mit der Rechtschutzversicherung die gerichtlich notwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Ansprüche des Geschädigten ein.

Rechtsanwalt Lars Oertwig

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE)



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