Veröffentlicht von:

Unfall, was nun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrrecht gibt nützliche Ratschläge zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall:

Nach der Arbeit. Ihre Gedanken sind bereits Zuhause bei Ihren Kindern. Es ist neblig. Herbstlaub liegt auf der Straße. Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit. Plötzlich bemerken Sie unmittelbar vor sich einen Pkw und schon kracht es. Unfall!

Ob nur ein kleiner Blechschaden oder gar ein erheblicher Sach- und Personenschaden entstanden ist, die meisten Menschen stehen danach unter Schock. Sie wissen nicht, was sie tun sollen und wie man sich nach einem Unfall verhalten sollte.

Das Wichtigste ist, die Ruhe zu bewahren. Keinesfalls sollte sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort unerlaubt entfernen. Dies wird nach geltendem Recht mit Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar mit Freiheitsstrafe bestraft.

Die Unfallstelle ist sofort zu sichern. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und lassen Sie bei Dämmerung und in Dunkelheit das Licht am Fahrzeug unbedingt eingeschaltet. Zur weiteren Absicherung der Unfallstelle ziehen Sie die Warnweste an (Pflicht seit 01. Juli 2014) und stellen das Warndreieck in ausreichender Entfernung (Stadt: 50 m; Land- und Bundesstraße: 100 m und Autobahn: 200 m) auf. Rufen Sie die Polizei und gegebenenfalls den Notarzt. Soweit es sich lediglich um einen kleinen Blechschaden handeln sollte und die Polizei nicht gerufen wird, so ist es wichtig, zumindest Fotos von den Fahrzeugen in den Endstellungen nach dem Unfall anzufertigen. Dabei sollte man nicht nur die Fahrzeuge sehen, sondern auch wo und wie diese auf der Fahrbahn stehen. Erst danach kann die Unfallstelle geräumt werden.

Weiterhin sollten eventuelle Zeugen ermittelt und sich deren persönliche Daten notiert werden, für den Fall, dass sich bei der nachfolgenden Regulierung des Schadens Probleme ergeben.

Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Daten austauschen

Grundsätzlich ist zu empfehlen, gegenüber niemanden, auch nicht gegenüber der Polizei, vor Ort Angaben zum Unfallhergang zu machen, da es sich um eine Ausnahmesituation handelt. Keinesfalls sollte vor Ort ein spontanes Schuldanerkenntnis abgegeben werden, egal gegenüber wem, denn das kann Sie Ihren gesamten Versicherungsschutz kosten.

Tauschen Sie Ihre persönlichen Daten mit den Unfallbeteiligten aus. Insbesondere sind folgende Daten auszutauschen: Zeit und Ort des Unfalls, Namen und Anschriften von sämtlichen Beteiligten (Halter, Fahrer, Verletzte), Fabrikate, Farben und amtliche Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge, Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungsscheinnummer.

Vergessen Sie im Übrigen nicht, den Schaden binnen einer Woche Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden, wobei Unfälle mit tödlichem Ausgang innerhalb von 48 Stunden zu melden sind.

Insbesondere bei größeren Schäden und vor allem aber bei Unfällen mit Personenschaden, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, dringend zu empfehlen, zumal auch mit der Einleitung eines Strafverfahrens, zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung, gerechnet werden muss.

Rechtsanwalt Lars Oertwig

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Oertwig

Beiträge zum Thema