Reisebüro muss über Visa- und Einreiseregelungen nur bei Nachfrage aufklären

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Das Amtsgericht Hannover hat in einer Entscheidung ausgeurteilt, dass Mitarbeiter eines Reisebüros nicht verpflichtet sind, Kunden ungefragt über Visa- und Einreisevorschriften bei geplanten Auslandsaufenthalten aufzuklären.

Schadensersatzforderungen des Kunden für eine geplatzte Urlaubsreise wurden damit abgelehnt.

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzungen war eine Flugreise in die Türkei. Ein Ehepaar hatte über ein Reisebüro eine Flugreise gebucht. Die Ehefrau war polnischer Herkunft und hatte bei Reiseantritt nur einen Personalausweis aus ihrem Heimatland dabei, aber keinen Reisepass, den sie zur Ausstellung eines Visums benötigt hätte. Die Reise konnte nicht angetreten werden.

Im Rahmen des Klageverfahren versuchte das Ehepaar deshalb die Reisekosten vom Reisebüro erstattet zu bekommen, weil Sie vor der Reise falsch beraten worden sind.

Eine fehlerhafte Beratung konnte im Rahmen der Beweisaufnahme aber nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Aus diesem Grund wurde die Klage vor dem Amtsgericht Hannover abgewiesen.

Soweit also nicht belegt werden kann, dass Kunden ausdrücklich über Visa- und Einreisevorschriften bei ihrem Reisebüro nachfragen, sind Mitarbeiter eines Reisebüros nicht verpflichtet, Kunden diesbezüglich aufzuklären.

Informationen über etwaige Visa- und Einreisevorschriften obliegen dem Reiseveranstalter, nicht aber dem Reisebüro. Den Kunden ist deshalb zu raten, sich ausdrücklich bei ihrem Reiseveranstalter vorab zu informieren.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Reise? Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen in allen Fragen des Reiserechts.

-Schwede-

Rechtsanwalt


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