VISA-Card: neues Update in Sachen Thomas Cook-Insolvenz und Chargeback-Verfahren

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Auch da viele Thomas Cook-Geschädigte von ihrer Bank wieder nach Hause geschickt wurden und gewissermaßen die Einleitung des Chargeback-Verfahrens verweigert wurde, hier nochmals ein Update mit Informationen als Hilfestellung für alle Betroffenen.

1. Pauschalurlauber

Für Pauschalurlauber, deren Reise aufgrund der Insolvenz gestrichen wurde, ist die Situation auf den ersten Blick ziemlich unübersichtlich. Tatsächlich würde gerade für Pauschaltouristen die Versicherung von Thomas Cook für den Insolvenzfall greifen. Problematisch ist aber, dass am gestrigen Tage von dem Sprecher der Zurich-Versicherung, Bernd Engelien, in Bezug auf die Versicherungssumme von 110 Millionen € erklärt wurde: „Sie können davon ausgehen, dass dies bei weitem nicht reicht.“ Damit dürfte klar sein, dass Pauschalurlauber nicht ihren vollen Schaden über die Versicherung ersetzt bekommen werden. Diese Situation ist bisher noch nie da gewesen, sodass damit naturgemäß gewisse Unsicherheiten verbunden sind.

2. VISA-Chargeback-Bedingungen

Um die rechtliche Situation etwas klar zu machen, hilft ein Blick in die Kreditkarten-Bedingungen von Visa. Man muss zugeben, dass die ca. 850 Seiten des Mammutwerkes, das auch noch in englischer Sprache verfasst ist, ziemlich harte Kost sind. Dennoch ist die öffentliche Erklärung des Zurich-Sprechers danach aber ein guter Ansatz, sich in Bezug auf das Chargeback-Verfahren nicht abspeisen zu lassen, sondern bereits jetzt Ansprüche geltend machen zu können.

3. Chargeback-Verfahren korrekt einleiten

Da die Situation, dass die Versicherung eines Reiseanbieters für den Insolvenzfall nicht ausreichen wird, so noch nie da gewesen ist, ist jede Vorgehensweise mit Risiken verbunden. Die kartenausgebenden Banken werden aber Betroffene nach der Erklärung des Versicherers nicht mehr einfach so abweisen können. Wer also das Chargeback-Verfahren einleiten möchte, sollte sich genau über die Risiken klar sein und seiner Bank mit den Regelungen in den Visa-Bedingungen konfrontieren oder anwaltliche Hilfe suchen. Nach unserer Erfahrung sollte eine bestehende Rechtsschutzversicherung häufig die Kosten der anwaltlichen Vertretung übernehmen.

Weitere Informationen können Sie auch dem verlinkten Video entnehmen.

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät sowohl private Mandanten als auch Unternehmen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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