René Lezard: Gläubigerversammlung über Änderungen der Anleihebedingungen ist nicht beschlussfähig

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Vom 17. Oktober bis zum 20. Oktober 2016 fand die schriftliche Abstimmung der René Lezard GmbH über die Änderungen der Anleihebedingungen statt. Allerdings war eine Abstimmung nicht möglich, da die Teilnahme von mindestens 50 Prozent der Anleihegläubiger nicht erreicht werden konnte. Deshalb wird nun eine Folgeveranstaltung mit geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit einberufen. Die Anleihe (WKN: A1PGQR) ist bereits im November 2017 fällig, das Unternehmen plant nun eine umfassende Umgestaltung der Anleihe, bei der sich die Laufzeit eventuell um 33 Jahre verlängern könnte.

1978 gründete Thomas Schaefer die deutsche Modemarke René Lezard Mode GmbH in Schwarzach am Main. Das Unternehmen produziert und vertreibt hochpreisige Mode im europäischen und amerikanischen Raum, sowie im Mittleren Osten. Im Jahr 2012 hat der Modekonzern eine Anleihe (WKN: A1PGQR) mit einem Zinskupon von 7,25 Prozent und einer fünfjährigen Laufzeit begeben. Zahlreiche Anleger investierten rund 15 Mio. Euro. Das Unternehmen gab vor einigen Wochen bekannt, dass seine Anleger über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen sollen. Zu den Maßnahmen gehören u.a. ein Verzicht auf 40 Prozent des ausstehenden Nominalbetrags der Anleihe, sowie ein Zinsverzicht bis 2025 und einem rückwirkenden Zinserlass zwischen November 2015 und November 2016. Neben einer Laufzeitverlängerung um 33 Jahre soll auch ab 2026 eine Zinskuponreduzierung geplant sein.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Betroffene sollten an der zweiten Abstimmung teilnehmen. Hinsichtlich der allgemein angespannten Entwicklung auf dem deutschen Modemarkt sollten sich die Anleger vorzeitig über ihre Rechte informieren. Anlegern könnte zunächst ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen. Darüber hinaus sollten Betroffene frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Diese könnten im Zuge einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.

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