Restschuldversicherung Cardif/Societé Divers – unwirksame Klausel zur Arbeitslosigkeitsversicherung

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Im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehensverträgen werden häufig Restschuldversicherungen abgeschlossen. Klassischerweise wird eine Einmalprämie gezahlt, die mit dem Darlehen mitfinanziert wird. 

Die Sinnhaftigkeit der Versicherungen ist dabei regelmäßig zweifelhaft, da die Versicherungsprämie im Verhältnis zu dem Versicherungsschutz überteuert ist und die Versicherer das versicherte Risiko durch umfangreiche Klauselwerke so stark einschränken, dass ein sinnvoller Versicherungsschutz nicht mehr besteht. 

Die Cardif verwendete insbesondere im Jahr 2011 in den AGB folgende Klausel zum Versicherungsschutz: „Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer liegt vor, wenn der Versicherte als Arbeitnehmer aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus während der Dauer des Versicherungsschutzes unverschuldet arbeitslos wird und nicht gegen Entgelt tätig ist. Die Arbeitslosigkeit muss Folge einer Kündigung des Arbeitgebers oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen Erledigung des Kündigungsschutzprozesses oder zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein. ...“

Damit wird auch der Fall ausgeklauselt, dass ein längerfristiges befristetes Arbeitsverhältnis betriebsbedingt gekündigt wird, also die Arbeitslosigkeit nicht infolge der Befristung, sondern aus einem typischerweise versicherten Grund eintritt. Die Klausel ist daher unwirksam. Die Klausel ist überraschend im Sinne von § 305c BGB.

Zwar gibt es ein billigenswertes Interesse der Versicherung, die Fälle auszuklauseln, bei denen Arbeitslosigkeit wegen einer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses endenden Befristung eintritt. Die Klausel geht jedoch deutlich zu weit. Wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion bleibt sie auch nicht mit dem zulässigen Kern erhalten. 

Daneben ist ein solcher Vertrag immer kündbar, was wegen Wegfalls des Risikos zur Rückzahlung eines Teils der bezahlten Prämie führt. 

Rechtsanwalt Stephan Lengnick


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