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Restschuldversicherung: Ist ein Widerruf möglich?

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Die sog. Restschuldversicherung hält im Kosten-Nutzen-Verhältnis leider häufig nicht, was sie verspricht. Wo sie die Ratenzahlungen des Kredits im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Ähnlichem eigentlich absichern soll, sorgen lange Warte- bzw. Karenzzeiten und unterschiedliche Ausschlussklauseln in den Verträgen im Ernstfall für eine böse Enttäuschung, weil die Versicherung dann doch nicht zahlt. Daher ist speziell bei kleineren Ratenkrediten vom Abschluss einer Ratenschutzversicherung regelmäßig abzuraten. Wenn man aber nun die Ratenschutzversicherung etwas voreilig abgeschlossen hat – was dann?

Kann die Restschuldversicherung widerrufen werden?

Ja. Der Versicherungsnehmer kann die Ratenschutzversicherung regelmäßig bis zu 30 Tage nach Abschluss noch widerrufen – egal ob es sich um eine Einzel- oder eine Gruppenversicherung handelt. 

Achtung ist jedoch geboten, wenn im Vertrag mehrere Komponenten enthalten sind, etwa Todesfall, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Denn dann kann die Widerrufsfrist variieren. Beim Todesfallschutz beträgt sie beispielsweise 30 Tage, bei anderen Komponenten lediglich 14 Tage. Wird die Ratenschutzversicherung hingegen als Paket abgeschlossen, also einschließlich Todesfallschutz, gilt meistens die längere Widerrufsfrist.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Tatsächlich beginnt die Widerrufsfrist für die Ratenschutzversicherung nicht mit Abschluss des Kredits, sondern erst nach einer zusätzlichen Belehrung über das Widerrufsrecht bei der Versicherung seitens der Bank. Dies gilt seit dem Jahr 2018, als nämlich die europäische Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) sowie die Änderung des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft getreten sind. Seit 2018 muss also die Bank den Kunden eine Woche nach Vertragsabschluss für den Kredit erneut über sein Widerrufsrecht belehren und ihm außerdem ein Produktinformationsblatt zur Versicherung (§ 7a Abs. 5 Satz 1 VVG) aushändigen. Dann beginnt die Widerrufsfrist offiziell zu laufen.

Widerruf der Restschuldversicherung über den Kreditvertrag

Unter Umständen hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, die Versicherung über den Kredit, also indirekt, zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrungen in den Darlehensverträgen vieler Banken sind nämlich nach wie vor manchmal unvollständig oder fehlerhaft. Und wenn die Bank den Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß oder vollständig über sein Widerrufsrecht informiert hat, beispielsweise aufgrund fehlender, falscher oder lückenhafter Angaben in den Widerrufsbelehrungen, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das heißt, dass der Kreditvertrag – inklusive Ratenschutzversicherung – teilweise auch Jahre später noch widerrufen werden kann.

Wie wird die Versicherung nach dem Widerruf rückabgewickelt?

Wenn der Versicherungsnehmer die Restschuldversicherung widerrufen hat, werden ihm die bereits gezahlten Prämien zurückerstattet. Wie und in welcher Höhe, das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Einige Banken überweisen die Rückzahlung der geleisteten Prämien einfach vollumfänglich auf das Konto des Versicherungsnehmers, andere verrechnen sie mit dem Kredit – vorausgesetzt, dieser bleibt bestehen. In dem Fall reduziert sich dann entweder die Ratenhöhe oder die Laufzeit wird verkürzt.

Sie möchten wissen, ob Sie Ihre Restschuldversicherung und/oder Ihren Kredit noch widerrufen können? Gerne prüft die Anwaltskanzlei Lenné Ihren Kreditvertrag und die Versicherungspolice auf mögliche Fehler in den Widerrufsbelehrungen. Sie können sich dazu unverbindlich bei einem kostenlosen Erstgespräch beraten lassen.



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