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Rettungswagen im Einsatz! Überholen, davonrasen und andere Verkehrsverstöße erlaubt?

  • 4 Minuten Lesezeit
Theresa Fröh anwalt.de-Redaktion
  • Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen, wenn sich ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert.
  • Dafür darf man im Notfall auch das Tempolimit überschreiten oder eine rote Ampel überfahren.
  • Bei einer Behinderung von Rettungskräften drohen empfindliche Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg.

Was sind Sonder- und Wegerechte?

Wenn bestimmte Fahrzeuge dringend hoheitliche Aufgaben erfüllen müssen, haben sie oft sogenannte Sonderrechte. Sie gelten insbesondere für Fahrzeuge 

  • des Rettungsdienstes,
  • der Polizei,
  • der Feuerwehr und
  • des Katastrophenschutzes.

Die Sonderrechte sind in § 35 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und entbinden den Fahrer des Fahrzeugs in bestimmten Fällen von der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Dann darf er z. B. rote Ampeln überfahren, im Gegenverkehr fahren oder das Tempolimit überschreiten.

Das Wegerecht ist gesetzlich in § 38 StVO verankert. Nähert sich ein Rettungsfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn, müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen. 

Muss man ein Rettungsfahrzeug immer durchlassen?

Als Verkehrsteilnehmer müssen Sie für ein Rettungsfahrzeug immer dann sofort Platz machen, wenn es sowohl Blaulicht als auch Martinshorn eingeschaltet hat. Diese Kombination dürfen Fahrer von Rettungswagen nur benutzen, wenn höchste Eile geboten ist zur

  • Rettung von Menschenleben oder
  • Abwehr schwerer gesundheitlicher Schäden.

Benutzen Fahrer von Rettungsfahrzeugen diese Kombination, ohne dass eine der genannten Voraussetzungen vorliegt, droht ihnen ein Bußgeld.

Ein Fahrzeug nur mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn darf nur verwendet werden zur Warnung an Unfallstellen und anderen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen. In diesem Fall müssen andere Verkehrsteilnehmer den Weg nicht freimachen – Achtung ist dennoch geboten.

Gelbes Blinklicht, etwa von Baufahrzeugen oder Müllfahrzeugen, darf nur zur Warnung dienen vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung. 

Muss man immer anhalten, wenn sich ein Rettungsfahrzeug nähert?

Nicht unbedingt! Nähert sich ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, muss man diesem zwar sofort freie Fahrt gewähren. Ist die Straße aber frei und kann das Fahrzeug Sie regulär links überholen, müssen Sie nicht anhalten. Im Gegenteil: Eine Vollbremsung in einer solchen Situation kann gefährlich für Sie und andere Verkehrsteilnehmer sein!

Darf man eine rote Ampel überfahren, um die Bahn frei zu machen?

Was ist, wenn man an einer Ampel steht, von hinten ein Rettungswagen kommt und man keinen Platz hat, um zur Seite zu fahren? Darf man dann einfach über die rote Ampel fahren? Die wichtigste Grundregel lautet in dieser Situation: Es dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden!

Grundsätzlich dürfen Sie die Ampel in dem Fall überfahren. Es empfiehlt sich aber, nur so weit wie nötig über die Haltelinie zu fahren und nicht unbedingt in die Kreuzung einzufahren. Warten Sie, nachdem Sie das Rettungsfahrzeug durchgelassen haben, am besten hinter der Ampel auf die nächste Grünphase oder fahren Sie, wenn möglich, wieder hinter die Haltelinie zurück.

Darf man das Tempolimit überschreiten, um Platz zu machen?

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie befinden sich in einer einspurigen, beidseitig abgesperrten Baustelle. Von hinten nähert sich ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn. Sie haben keine Möglichkeit, das Fahrzeug durchzulassen. In dem Fall dürfen Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten, um schneller aus der Baustelle herauszukommen und den Weg freimachen zu können.

Notieren Sie sich jedoch unbedingt das Kennzeichen des Rettungswagens und die Organisation des Rettungsdienstes. Sollten Sie in einer solchen Situation geblitzt werden, helfen diese Daten Ihnen dabei, die besonderen Umstände nachzuweisen. Möglicherweise wurde auch der Rettungswagen geblitzt, was den Nachweis erleichtert.

Darf man einen Rettungswagen überholen?

Hier kommt es darauf an. Grundsätzlich gilt: Bei freier Strecke ist es nicht verboten, ein Rettungsfahrzeug zu überholen. Dabei ist jedoch immer darauf zu achten, dass der Rettungswagen nicht behindert wird und dass er weiterhin freie Bahn hat. Sie dürfen also z. B. nur überholen, wenn Sie weiterhin gewährleisten können, dass das Rettungsfahrzeug gegebenenfalls die Spur wechseln kann.

Darf man sich an ein Rettungsfahrzeug hinten „dranhängen“?

Die Antwort ist hier ein klares Nein. Ein solches Vorgehen gilt als Behinderung – immerhin könnten noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen. Verkehrsteilnehmer, die sich an einen Rettungswagen hängen, um die Rettungsgasse auszunutzen, müssen mit Bußgeldern und Fahrverboten rechnen.

Wie Sie sich rund um die Rettungsgasse richtig verhalten, erfahren Sie in unserem Beitrag „Rettungsgasse – jeder kann sie plötzlich brauchen“.

Was droht, wenn man Rettungskräfte behindert?

Folgende Sanktionen drohen bei falschem Verhalten:

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Nicht sofort freie Bahn geschaffen für Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn

240 Euro

1 Monat

… mit Gefährdung

280 Euro

2

1 Monat

… mit Sachbeschädigung

320 Euro

1 Monat

Nichtbilden einer Rettungsgasse bei Stau oder stockendem Verkehr auf der Autobahn oder außerorts

200 Euro

2

--

… mit Behinderung

240 Euro

2

1 Monat

… mit Gefährdung

280 Euro

2

1 Monat

… mit Sachbeschädigung

320 Euro

2

1 Monat

Was droht, wenn man unerlaubt mit Blaulicht fährt?

Nur die oben genannten Fahrzeuge dürfen überhaupt mit Blaulicht ausgestattet sein. Einschalten dürfen sie es ebenfalls nur unter den vorgenannten Voraussetzungen. Privatpersonen dürfen also kein blaues Blinklicht an ihrem Fahrzeug verwenden – selbst eine gelbe Leuchte ist unzulässig. Bei Verstößen drohen folgende Sanktionen:

Verstoß

Sanktion

Rettungsfahrzeug fährt unerlaubt mit eingeschaltetem Blaulicht

20 Euro Bußgeld

Privatperson fährt mit Blaulicht

Hohe Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe 

Checkliste: Richtiges Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn

  • Bleiben Sie ruhig.
  • Machen Sie keine unüberlegten oder hektischen Bewegungen.
  • Achten Sie auf den nachfolgenden und vorausfahrenden Verkehr.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen.
  • Bleiben Sie nicht stehen, wenn Sie dadurch ein Hindernis darstellen würden.
  • Machen Sie ohne Gefahr Platz für das Rettungsfahrzeug.


(TZE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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