rka Rechtsanwälte / Abmahnung – Filesharing / Nail´d

  • 2 Minuten Lesezeit

Am 12. Juli 2011 berichtet Rechtsanwalt Marko Setzer, dass die Kanzlei .rka Rechtsanwälte aus Hamburg zur Zeit wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Koch Media GmbH unter anderem wegen folgenden Werken versendet:

„Nail´d" - Koch Media GmbH

„Operation Flashpoint - Red River III" - Koch Media GmbH

„DIRT III" - Koch Media GmbH

„Magicka" - Koch Media GmbH

Vorwurf des Abmahnschreibens:

Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein.

Wie gewohnt umfasst das Abmahnschreiben meist 5 Seiten und einem Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso enthält es textbausteinartige Passagen in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden. Als Downloadzeitraum dürfte es sich um den März bis Juni 2011 herum handeln.

Neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 750,- Euro gefordert. Die relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.

Die rechtliche Überprüfung ist aus unserer Sicht dringend zu empfehlen!

Es wird ausdrücklich davon abgeraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und an die abmahnenden Anwälte zurückzusenden. Denn zum einen muss der Erklärende sich bewusst werden, dass er an einen solchen Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die vereinbarten Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen können. Folglich besteht ein großes Haftungsrisiko.

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung verbirgt jedoch noch weitere Tücken. Denn der Erklärende verpflichtet sich durch den Inhalt des Punkt 4 zur Zahlung von Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin (Firmen) und erkennt dadurch den Schaden vorbehaltlos an. Des Weiteren verpflichtet er sich auch zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.

Erfolgreiche Rechtsverteidigung trotz Anscheinsbeweis:

Zum einen lässt sich in derartigen Fällen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringern. Zum anderen unterliegt die Rechtsprechung dazu ständiger Veränderungen, sodass in der jüngeren Zeit die Forderungen gänzlich zurückgewiesen werden konnten.

Voraussetzung dafür ist jedoch auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen und nicht durch gutgemeinte Ratschläge oder mittels von juristischen Laien (Stichwort: Internetforen) angefertigter „modifizierter Unterlassungserklärungen" weitreichende rechtliche Konsequenzen zu provozieren. Abgemahnte sollten diesbezüglich auch nicht die Kosten der Rechtsverteidigung als dessen Ausschlusskriterium betrachten. Viele Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an. Auch wir!



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marko Setzer

Beiträge zum Thema