Rolling Stones Zunge: Abmahnung Gutsch & Schlegel für Bravado International

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Uns liegt erneut eine Abmahnung vom 19.01.2022 der Kanzlei Gutsch & Schlegel vor, die der diese die Rechte der Bravado International Group Merchandising Services, Inc. aus den USA vertritt.

Bei der Bravado handelt es sich ausweislich des Abmahnschreibens um eines der weltweit führenden Merchandising Unternehmen der Musikbranche. Die Bravado Inc. verfügt hierbei ausweislich des Abmahnschreibens auch über Lizenzen vieler erfolgreicher Musikbands. Dazu zählen auch erteilte Lizenzen seitens der Fa. Musidor B.V., wonach es der Bravado gestattet ist, unter anderem die bekannte „ROLLING STONES ZUNGE“ zu vermarkten.

Sie ist insoweit exklusiv zur Herstellung und Lizenzierung von Merchandisingprodukten befugt.

In der Abmahnung gegen unseren Mandanten wird gerügt, dass dieser über den Onlinemarktplatz „www.etsy.com“ Aufkleber unter Verwendung der bekannten „ROLLING STONES ZUNGE“ angeboten habe. Er wird aufgrund dessen umfangreich auf Unterlassung in Anspruch genommen. Ferner macht die Bravado auch Auskunfts- und Vernichtungsansprüche geltend.

Es wird vom Rechteinhaber auch Schadensersatz, und zwar in Höhe von 2.500,00 Euro gefordert. Hinzu kommen die Kosten der Rechtsverfolgung für die beauftragten Anwälte aufgrund eines Gegenstandswertes in Höhe von 85.000,00 Euro, was Anwaltskosten in Höhe von 2.057,00 Euro netto entspricht. Insgesamt fordert daher die Gegenseite von unserer Partei die Zahlung eines Betrages in Höhe von 4.557,07 Euro.

Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist zu überprüfen, ob der in der markenrechtlichen Abmahnung erhobene Vorwurf in der Sache zutrifft. Neben dem Umstand, dass eine Benutzung des markenrechtlich geschützten Zeichens, und zwar für eine entsprechende angemeldete Warenkasse vorhanden sein muss, spielen im Markenrecht auch weitere Tatbestandsvoraussetzungen eine erhebliche Rolle. So muss einerseits immer ein sogenanntes Handeln im geschäftlichen Verkehr gegeben sein, was in der Sache bedeutet, dass es sich nicht um ein reines Privatangebot handeln darf. Ein auf das Markenrecht spezialisierter Anwalt wird dies jedoch auf den ersten Blick, insbesondere nach kurzer Rücksprache mit Ihnen, einschätzen und erkennen können.

Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, dass die gesetzten Fristen unbedingt beachtet werden. Sollte es nämlich hier zu einem Fristversäumnis kommen, droht ein gerichtliches Verfahren. Der Gegenstandswert, den die Kanzlei mit 85.000,00 Euro bemisst, würde im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu einem erheblichen Kostenrisiko führen, was mit fachanwaltlicher Hilfe unbedingt vermieden werden sollte.

Letztendlich zielt eine Vertretung und Verteidigung darauf ab, die Ansprüche entweder komplett abzuwehren oder diese auf ein mögliches Minimum zu reduzieren. In diesem Fall gehört hierzu auch regelmäßig die Abfassung einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die ordnungsgemäße Erteilung von Auskünften.

Sollten auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer professionellen Hilfe zur Verfügung. Wir schauen auf eine erhebliche Expertise als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht zurück. Wir freuen uns auch auf Ihre Kontaktaufnahme. Kostentransparenz steht bei uns an oberste Stelle. Im Falle einer Beauftragung, welche gesondert natürlich mit Ihnen besprochen wird, vereinbaren wir hierbei im Regelfall ein faires Pauschalhonorar.


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