Rückgabe und Schadensersatz nun auch bei Daimler-Fahrzeugen

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Bis vor kurzem ist VW als einziger Autohersteller vor deutschen Gerichten verurteilt worden. Das Landgericht Münster hat jedoch am 7. November 2017 (04 O 68/17) darauf hingewiesen, dass eine Klage gegen Daimler ebenfalls aussichtsreich ist. Somit würde der Dieselskandal auch Mercedesfahrer erreichen.

Der Klage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Daimler AG wird ebenfalls verdächtigt, eine Abgassoftware verwendet zu haben. Durch sie sollen die Abgaswerte im Testbetrieb von denen im Fahrbetrieb abweichen. Die Software soll auf die Testtemperatur des Kraftfahrtbundesamtes bei Abgaswerten angepasst sein.

Wie erfolgversprechend ist eine Klage?

Laut dem LG Münster hat der Kläger den Einbau der Abschalteinrichtung soweit dargelegt, dass es nun Daimler obliegt, zu beweisen, dass sie „sauber sind“. Diesen Gegenbeweis kann die Daimler AG nur erbringen, indem sie ihre eigenen Tests vorlegt. Diese wird das Gericht anschließend mit Hilfe von Sachverständigen überprüfen.

Sollte dies der Daimler AG nicht gelingen, wird das Gericht vom Vorliegen eines Sachmangels ausgehen. In diesem Falle ist die Rechtslage eindeutig. Der Käufer kann zunächst einmal Nacherfüllung oder Neulieferung des Fahrzeuges verlangen. Sofern dies nicht möglich ist, oder der Verkäufer sich weigert, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt hat eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zur Folge. Der Käufer muss das mangelhafte Fahrzeug zurückgeben und kann den Kaufpreis und Schadensersatz verlangen.

Nun kann nur abgewartet werden, ob den Daimler-Käufern die gleichen Rechte wie den VW-Käufern zustehen. In den Verfahren gegen die VW AG wurde diese nicht nur aufgrund des Sachmangels, sondern ebenfalls wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Infos hierzu finden Sie auch unter www.diesel-gate.com/vw-urteil/.

Machen Sie jetzt Ihre Rechte geltend

Um einen Verlust Ihrer Rechte zu vermeiden, sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Kontaktieren Sie Baumeister Rosing Rechtsanwälte unter https://www.diesel-gate.com. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt am Telefon. Wir übernehmen die Prüfung möglicher Ansprüche und die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ohne Kosten für Sie.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff

Beiträge zum Thema