Rückruf Audi A8 mit Abgasnorm Euro 5 und Euro 6

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Der Audi A8 ist das Oberklasse-Modell des Autobauers. Vom Abgasskandal ist aber auch die Luxuslimousine nicht verschont geblieben. Unter dem Code 23X6 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für verschiedene Modelle des Audi A8 den Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung des Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann.

Von den verpflichtenden Rückrufen des KBA sind sowohl Modelle des Audi A8 mit der Abgasnorm Euro 5 als auch Euro 6 betroffen. Es müssen sowohl Modelle mit 3-Liter- als auch mit 4,2-Liter-Dieselmotor in die Werkstatt beordert werden.

Im Februar 2019 veröffentlichte das KBA z. B. den Rückruf für Modelle des Audi A8 der Baujahre 2014 bis 2017 mit 3-Liter-Motor und der Schadstoffklasse Euro 6. Betroffen sind nach Angaben der Behörde weltweit ca. 23.000 Fahrzeuge, knapp 15.000 davon in Deutschland.

Im Dezember 2019 machte das KBA einen weiteren Rückruf öffentlich. Diesmal sind Modelle des A8 mit 3- bzw. 4.2-Liter-Dieselmotor der Baujahre 2010 bis 2017 mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Ebenfalls unter dem Code 23X6 machte das KBA im Dezember 2019 den Rückruf für Modelle des Audi A7 und A8 der Baujahre 2009 bis 2014 mit 3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 5 öffentlich. Diesmal begründet das KBA den Rückruf damit, dass es bei den Fahrzeugen eine Konformitätsabweichung bei der Antriebssteuerungssoftware gebe.

Die betroffen Fahrzeug-Halter werden unter dem Code 23X6 von Audi angeschrieben, damit die unzulässigen Funktionen in der Werkstatt entfernt werden können. „Welche Folgen ein Update für Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist ungewiss. Hinzu kommt der weitere Wertverlust der Fahrzeuge“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die betroffenen Audi-Kunden müssen sich allerdings nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern können auch Schadensersatzansprüche geltend machen. „Verschiedene Gerichte haben Audi schon wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Beispielhaft ist auch ein Urteil des Landgerichts Erfurt. Mit Urteil vom 3. Juli 2019 entschied das Gericht, dass die Konzernmutter VW einen Audi A8 mit dem Motor EA 896 und der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 10 O 408/18). Auch wenn der Motor nicht von VW entwickelt wurde, sei Volkswagen als Konzernmutter als Herstellerin anzusehen. Zudem komme der Motor unstreitig bei diversen Fahrzeugen des Gesamtkonzerns zum Einsatz, so das Gericht.

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage.



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