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Rücktritt vom Kaufvertrag über Couchgarnitur

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Nacherfüllung im Kaufrecht: Das Urteil des Amtsgerichts Bochum (AG Bochum) und die Frage der angemessenen Frist

Das Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sieht die Nacherfüllung als zentrales Mittel vor, wenn ein gekauftes Produkt Mängel aufweist. Ein Urteil des AG Bochum vom 26. April 2017 (Aktenzeichen: 42 C 454/16) gibt wertvolle Einblicke in die praktische Anwendung dieser Regelung und beleuchtet die Frage der angemessenen Frist, insbesondere bei Serienproduktionen.

Der Fall:

Ein Käufer erwarb am 04.01.2016 eine Couchgarnitur. Nach der Übergabe am 27.02.2016 stellte er Mängel fest. Am 08.06.2016 forderte er die Beklagte zur Nacherfüllung auf. Obwohl fünf Monate vergingen und keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, erklärte der Kläger am 08.11.2016 mit anwaltlichem Schreiben den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das Urteil und die Frage der Frist:

Das AG Bochum entschied zugunsten des Klägers. Ein zentrales Thema des Urteils war die angemessene Frist für die Nacherfüllung. Das Gericht stellte fest, dass trotz einer Wartezeit von fünf Monaten nach der Aufforderung zur Nacherfüllung keine zufriedenstellende Lösung vom Verkäufer kam.

Das Gericht erörterte auch die Angemessenheit einer Nacherfüllungsfrist im Kontext von Serienproduktionen und der ursprünglichen Lieferfrist. Die Beklagte verwies darauf, dass die ursprüngliche Lieferzeit von ca. 12 Wochen dem Kläger bekannt gewesen sei. Doch das Gericht betonte, dass eine solche explizite Vereinbarung nicht vorgebracht wurde. Bei Serienprodukten ist eine Nacherfüllung innerhalb weniger Tage zu erwarten. Bei Möbelkäufen kann die Frist aufgrund von Produktions- und Lieferzeiten länger sein. Dennoch erklärte der Kläger den Rücktritt erst knapp fünf Monate nach der Mängelrüge. Unter diesen Umständen war zu diesem Zeitpunkt bereits eine angemessene Nacherfüllungsfrist verstrichen. Daher war der Rücktritt des Klägers gerechtfertigt.

Rechtliche Bedeutung:

Das Urteil des AG Bochum betont die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer bei Mängelansprüchen. Es macht deutlich, dass Käufer nicht nur das Recht auf Nacherfüllung haben, sondern auch das Recht, eine angemessene Frist dafür zu setzen.

Fazit:

Das Urteil des AG Bochum gibt wichtige Einblicke in die Anwendung der Nacherfüllungsregelungen im Kaufrecht. Es unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Frist und zeigt, dass Käufer ihre Rechte durchsetzen können, wenn Verkäufer ihren Pflichten nicht nachkommen.




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