Rücktritt von der Prüfung - die wichtigsten Voraussetzungen

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Was ist zu tun, wenn die Anmeldung zur Prüfung bereits erfolgt ist, die eigene Leistungsfähigkeit aber dann so eingeschränkt ist, dass an ein Mitschreiben der Prüfung nicht mehr zu denken ist? Oder aber die Prüfung wurde in einem eingeschränkten Zustand sogar bereits mitgeschrieben?

Der wirksame Rücktritt von einer Prüfung ist an diverse Voraussetzungen geknüpft und diese werden von den Prüfungsämtern sehr streng beurteilt. Dies liegt darin begründet, dass das Gebot der Chancengleichheit gewahrt werden muss und daher kein Studierender einen Vorteil gegenüber anderen haben soll. Andererseits kann kein Studierender zu einer Teilnahme der Prüfung gezwungen werden, wenn sein Leistungsvermögen in dem Maße eingeschränkt ist, dass er seine gewohnte Leistung nicht erbringen kann. Daher gibt es die Möglichkeit, von der Anmeldung zur Prüfung zurücktreten zu können.

Hierfür muss zunächst ein wichtiger Grund vorliegen. Das kann unter anderem eine Erkrankung  (Achtung: Dauererkrankungen wie unter Umständen auch Depressionserkrankungen sind hiervon in der Regel ausgenommen!) oder eine besondere psychische Belastung wie bspw. der Todesfall eines nahen Angehörigen oder ein Verkehrsunfall sein. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wird anerkannt, dass der Studierende prüfungsunfähig gewesen ist und ein Rücktritt von der Prüfungsanmeldung wird demzufolge genehmigt. 

Ganz wichtig ist dann, dass gegenüber dem Prüfungsamt unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, der Rücktritt von der Prüfung erklärt werden muss.

Der Rücktritt muss sodann auch begründet sein und der Grund für den Rücktritt muss bspw. durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. In der jeweiligen Prüfungsordnung sind die Voraussetzungen an den Nachweis oft noch präzisiert - in etlichen Prüfungsordnungen wird die Vorlage eines amtsärztlichen Attests gefordert. Je nach Prüfungsordnung kann dann noch ein förmlicher Antrag auf Genehmigung zum Rücktritt erforderlich sein.

Wichtig ist, dass in dem Attest die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird. Bei einem Rücktritt während der bereits laufenden Prüfung muss aus dem Attest zudem klar hervorgehen, dass die Prüfungsunfähigkeit erst während der Prüfung aufgetreten ist und nicht schon vor der Prüfung gegeben war.

Ein Rücktritt erst nach der Prüfung ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich und kann bei Vorliegen bspw. einer psychischen Erkrankung erfolgreich sein. Voraussetzung für einen wirksamen Rücktritt nach der Prüfung ist, dass die Prüfungsunfähigkeit nicht erkennbar war und unverzüglich nach Erkennen der Prüfungsunfähigkeit der Rücktritt erklärt wird. 

Die Anforderungen an einen Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung sind in der Regel sehr hoch - ich helfe gerne mit einer Einschätzung weiter, ob ein Rücktritt erfolgsversprechend sein kann oder ob nach nicht genehmigten Rücktritt ein Widerspruch oder Klage Aussicht auf Erfolg hat. 



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