Albis Capital/RvH AG & Co. KG i. L./Dr. May, Hofmann & u. a. Neue Forderungen an Kommanditisten

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Dr. May, Hoffmann & Kollegen positioniert sich gegen Kommanditisten der RvG AG & Co KG i. L.

Kommanditisten der RvG AG & Co KG i. L. bekommen diese Tage verstärkt Post von der Karlsruher Kanzlei Dr. May, Hoffmann & Kollegen. 

Die Kanzlei fordert von den ohnehin geschädigten Kapitalanlegern/Kommanditisten der KG, von der Gesellschaft erhaltene Ausschüttungen in voller Höhe zurückzuzahlen. Schließlich sei von der RvG AG & Co KG i. L. in Sachen Anwaltshonorar nichts mehr zu holen, die Kanzlei – als Gläubigerin der Gesellschaft i. L. – sei daher darauf angewiesen, Honorarforderungen hilfsweise bei den Gesellschaftern/Kommanditisten – als Drittgläubigerin – geltend zu machen. Aus welcher Tätigkeit für die Gesellschaft das geltend gemachte Anwaltshonorar der Anwälte beruht und aus welchem Zeitraum diese Honorarforderungen, für deren Begleichung nun die Kommanditisten aufkommen sollen, stammen, ergibt sich aus den Aufforderungsschreiben der Kanzlei an die Kommanditisten nicht.

Des Weiteren stellt sich die Berechtigung zur Rückforderung von Ausschüttungen, wo diese nicht an die Anleger, sondern an die Albis Capital AG & Co. KG geflossen sind.

Stattdessen wird auf die jeweiligen Kapitalkonten der Anleger verwiesen, welche in der Regel ein noch höheres Defizit wie die Höhe der zur Rückzahlung angemeldeten Gewinnausschüttungen ausweisen. Da eine Haftung des Kommanditisten – bei erbrachter und nicht zurück gezahlter Einlage – aber naturgemäß nur in Höhe der gewinnunabhängig erfolgten Ausschüttungen denkbar ist, macht die Karlsruher Kanzlei vorgerichtlich unter kurzer Fristsetzung Druck auf die Anleger, um diese zur Komplettrückzahlung der Ausschüttungen zu bewegen und über diesen Weg Honorarforderungen aus anwaltlicher Beratung/Interessenvertretung über diesen Weg bei den Gesellschaftern – statt bei der Gesellschaft als eigentliche Auftraggeberin/Primärschuldnerin – zu liquidieren.

MPH Legal ServicesRechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hält dagegen und vertritt Anleger/Kommanditisten im Rahmen fehlgeschlagener Kapitalanlagen, so auch im Bereich der Rückforderung ausgezahlter Gewinne (z. B. auch bei der Pecura GmbH/HCI Real Estate Management GmbH).

Ziel ist ein hoher Teilverzicht der Karlsruher Kanzlei, zumal fraglich ist, ob die Rückzahlungspflichten der Anleger hinsichtlich erlangter Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag und Prospekten überhaupt hinreichend dekliniert wurden und im Übrigen aus den – kurz gefassten – Aufforderungsschreiben nicht hervorgeht, ob die Honoraransprüche der Anwälte nicht etwa verjährt/einredebehaftet, und ob die die Anleger Ausschüttungen überhaupt erhalten haben oder diese, quasi thesaurierend, in der Gesellschaft verblieben/stehen gelassen wurden.


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