S. Abmahnung für Sachse Vertriebs GbR
- 2 Minuten Lesezeit
Wir helfen mit Verteidigung zum Pauschalpreis
Rechtsanwalt S. ist seit vielen Jahren für sein Vorgehen bekannt, da er unzählige Abmahnungen im Wettbewerbsrecht ausspricht. Eine seiner Auftraggeberin ist die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR.
Der Abgemahnte habe sich laut Schreiben nicht im Verpackungsregister LUCID registriert.Die S. Abmahnung fordert eine riskante strafbewehrte Unterlassungserklärung und den Ersatz von anwaltlichen Gebühren.
1. Tipp: Gegenwehr lohnt sich
Wir sprechen aus Erfahrung. Ab und zu findet sich beim Abmahner selbst ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, so der abgemahnte Unternehmer eigene Ansprüche geltend machen kann. Das Problem mit der S. Abmahnung & den Forderungen lässt sich dann sehr günstig lösen.
Klassiker, die von S. abgemahnt werden
- unverbindlichen Preisempfehlung (UVP)
- Versicherter Versand
- Registrierung nach Verpackungsgesetz
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
S. Abmahnung nicht liegen lassen
Die Abmahnung müssen Sie ernst nehmen! Zwar wurde Rechtsanwalt S. selbst auch schon wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen in Regress genommen. Dennoch handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Fake oder Rechtsmissbrauch.
Wichtig ist, dass man richtig reagiert. Wir sagen Ihnen, wie man sich am besten bei solchen Abmahnungen verhält. Nutzen Sie unsere kostenlosen Ersteinschätzung.
Verstoß gegen Verpackungsgesetz
Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein, § 9 Absatz 4 Verpackungsgesetz. Die Herstellereigenschaft knüpft dabei an das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder Einführen nach Deutschland an und ist unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe, § 3 Verpackungsgesetz.
Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen sind zusätzlich zur Datenmeldungen gemäß § 10 VerpackG verpflichtet. Dabei sind die folgenden Daten anzugeben:
- Registrierungsnummer
- Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen
- Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
- Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde
Außerdem besteht eine Lizenzierungspflicht.
Risiko bei der Unterlassungserklärung
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung soll Wiederholungen des Rechtsverstoßes in der Zukunft unterbinden. So weit so gut! Allerdings birgt jede Unterlassungserklärung in der Regel hohes finanzielles Risiko. Folgeverstöße können Geldstrafen aus der Unterlassungserklärung auslösen. So werden regelmäßig 1.000 € bis 3.000 € pro Neuverstoß verlangt. Diese Beträge gehen direkt an den Mitbewerber. Daher sollten Sie sich unbedingt von einem unserer Anwälte beraten lassen!
Keine Experimente
- keine Kontaktaufnahme zu S.
- nichts unterschreiben & nichts zahlen
Was tun? - Unsere Erstberatung kostet Sie keinen Cent!
Mit entsprechendem Know How kann die Unterlassungserklärung abgeändert bzw. modifiziert und das finanzielle Risiko damit deutlich minimiert werden!
Zudem ist zu prüfen, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt.
Lassen Sie sich von einem Profi im Wettbewerbsrecht beraten – SFW Baumeister & Partner!
- langjährige Erfahrung
- kostenfreie Erstberatung
- Abmahn-Check
Montag – Sonntag | 09:00 Uhr – 20:00 Uhr | 030 95 99 82 220
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