S & K-Anlagen-Betrug: Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht!

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Nachdem die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind, wurden zahlreiche Strafverfahren gegen Verantwortliche der S & K-Unternehmensgruppe eröffnet. Den Anlegern nutzen diese Verfahren allerdings nichts – jeder muss selbst tätig werden, wenn er sein Geld zurückhaben will.

Verjährung von Schadenersatzanspruch droht ...

Nachdem die geschädigten Anleger spätestens 2013 von den Ermittlungsverfahren und dem Anlagebetrug erfahren haben, drohen etwaige Schadenersatzansprüche zum 31.12.2016 zu verjähren! Verjährung bedeutet, dass etwaige Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.

Wir raten daher geschädigten Anlegern dringendst an, noch in 2016 verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten.

Mit der erfolgreichen Durchsetzung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den seinerzeitigen Berater erhält der Anleger seinen gesamten Schaden, den er anlässlich dieser Anlage erlitten hat, zurück.

Die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei Zagni Rechtsanwalt vertritt zahlreiche Geschädigte der S & K-Unternehmensgruppe und hat bereits mehrere Gerichtsverfahren gegen Berater bei Gericht durchgeführt bzw. eingereicht. Zahlreiche Gesellschaften, mit denen die S & K-Unternehmensgruppe um Anlegergelder warb, sind inzwischen insolvent. Wir weisen auf folgende Gesellschaften hin (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Deutsche S & K Sachwerte GmbH & Co. KG
  • Deutsche S & K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG
  • S & K Investment Plan GmbH & Co. KG
  • S & K Investment GmbH & Co. KG
  • Deutsche Sachwerte Emissionshaus AG
  • Asset Trust AG u.a.

Wir raten daher aufgrund der drohenden Verjährung geschädigten Anlegern dringendst an, sich zeitnah und fachkundig beraten zu lassen und verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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