BGH: Rückforderung von Spieleinsätzen bei Online-Sportwetten möglich

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Es ist kein Urteil, aber ein deutlicher Hinweis des Bundesgerichtshofs (BGH): Nach einem Hinweisbeschluss des BGH können Spieler, die bei Sportwetten im Internet viel Geld verloren haben, auf Rückerstattung hoffen.

Immer mehr Menschen verschulden sich bei Sportwetten oder beim Glückspiel im Internet. Doch nicht sämtliche Schulden müssen auch bezahlt werden, denn nach dem Hinweisbe­schluss des BGH können Menschen, die in den vergangenen Jahren bei Sportwetten im In­ternet hohe Verluste gemacht haben, auf Rückerstattung hoffen. Der BGH hat sich in einem Fall, den er im Mai 2024 verhandeln will, deutlich auf die Seite der Spieler gestellt. Der Spielwettenan­bieter habe nach vorläufiger Einschätzung des ersten Zivilsenats des BGH in Karlsruhe gegen Regelungen des Glückspielstaatsvertrages (in seiner Fassung von 2012) verstoßen.

Verstoß gegen Glücksspielstaatsvertrag

Nach Ansicht des BGH hatte der Sportwettenanbieter u.a. den Höchsteinsatz der Spieler nicht auf EUR 1.000,00 pro Monat begrenzt. Verträge zwischen Anbieter und Spieler dürften daher unwirksam (nichtig) sein mit der Folge, dass der klagende Spieler einen Rückzahlungsan­spruch hat. Im konkreten Fall des BGH ging es um rund EUR 12.000,00 zzgl. Zinsen (AZ: I ZR 88/23).

Wenngleich der BGH noch keine verbindliche Aussage über den Ausgang des Verfahrens getroffen hat, dürfte der sehr sorgfältige und ausführliche Hinweisbeschluss nach Einschät­zung zahlreicher Experten mehr oder weniger das beabsichtigte Urteil darstellen.

Klagewelle wird erwartet …

Es wird nunmehr davon ausgegangen, dass die Entscheidung des BGH eine Klagewelle aus­lösen wird. Bereits jetzt gibt es tausende Verfahren dieser Art, bislang haben aber unter­instanzliche Gerichte sehr unterschiedlich geurteilt.

So hat beispielsweise das OLG Dresden für den Kläger entschieden. In einem anderen Fall hat das LG Ulm die Position des Anbieters gestärkt. Dieses eigentlich für März geplante Ver­fahren hatte der BGH kurzfristig abgesetzt, weil beide Prozessparteien einen Vergleich aus­handeln wollten.

Ob es in dem o.g. Verfahren mit dem Hinweisbeschluss zu einem Urteil kommen wird, ist noch unklar, denn der Sportwettenanbieter kann seine Revision grundsätzlich noch zurücknehmen und damit eine Entscheidung des BGH verhindern.

Andere Rechtslage bei Online-Glücksspielen

In Deutschland sind Online-Glücksspiele mit Ausnahme von Lotto und Sportwetten grundsätz­lich verboten. Darum haben die meisten Anbieter von Online-Casinos etc. ihren Sitz im Aus­land wie z.B. in Gibraltar oder auf Malta. Dies ändert aber nichts daran, dass die mit diesen Casi­nos geschlossenen Spielverträge erst einmal nichtig sind (§ 134 BGB).

Der Spieler belastet für seinen Spieleinsatz dennoch sein Konto (per Lastschrift oder Kredit­karte). Das Casino bucht die verlorenen Beträge ab, das Geld ist demnach erst einmal weg.

Was kann unternommen werden ?

Die beteiligten Zahlungsdienstleister wie Banken, PayPal oder Kreditkartenunternehmen ist es nach deutschem Recht grundsätzlich untersagt, an der finanziellen Abwicklung unerlaubter Transaktionen mitzuwirken. Ob allerdings Chancen bestehen, die eingetretenen Verluste von seiner Bank oder dem Kreditkartenunternehmen wieder erstattet zu erhalten, muß in jedem Einzelfall entschieden werden.

Ist das ein Freifahrtschein für risikofreies Glücksspiel ?

Selbstverständlich nicht ! PayPal bspw. schreibt die Verluste wieder gut, sperrt aber daraufhin den Benutzer. Auch bei den Banken und Kreditkartenunternehmen kann man nicht einfach wieder Verluste zurück buchen lassen und die Gewinne behalten, denn ein solches Verhalten würde völlig zu Recht als Betrug gewertet werden !

Für eine erste Vorprüfung Ihrer etwaigen Ansprüche auf Rückerstattung stehen wir Ihnen als Experten selbstverständlich zur Verfügung.


Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Foto(s): pixabay


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