SAFE - Simple Agreement for Future Equity (Finanzierung von Start-ups)

  • 4 Minuten Lesezeit

I. Was ist eine SAFE Note und welche Vorteile hat sie?

Das Simple Agreement for Future Equity (kurz: SAFE) ist ein U.S. Vertragswerk zur mezzaninen Finanzierung von Start-ups, das sich in den USA zu einem führenden Standard für Seed-Finanzierungen entwickelt hat und auch in Deutschland immer häufiger zum Einsatz kommt.

SAFE Notes können nach deutschem Verständnis am ehesten als ein Wandeldarlehen (mehr dazu hier) verstanden werden, wobei bestimmte Ereignisse die Pflicht zur Wandlung des Darlehens in Eigenkapital bzw. die Rückzahlung des Darlehens auslösen. Im Unterschied zu einem Wandeldarlehen hat ein SAFE jedoch eine unbestimmte Laufzeit und ist zinslos. Kommt es zu keinem Wandlungs- oder Rückzahlungsevent verliert der Investor sein Investment.

Der Vorteil eines SAFE ist, dass es ein kurz gehaltener und einfach zu handhabender Standardvertrag ist, wodurch lange Verhandlungen und hohe Beratungskosten vermieden werden sollen. Zudem wird für den Abschluss eines SAFE keine Unternehmensbewertung benötigt, sondern diese wird in die erste Eigenkapital-Finanzierungsrunde ("Serie A") verschoben.

Das SAFE wurde von dem kalifornischen Accelerator "Y Combinator" entwickelt und kann auf der Website von Y Combinator auf Englisch kostenfrei heruntergeladen werden. Da das SAFE nach U.S. Recht entwickelt wurde, bedarf es einiger Anpassungen, damit es für ein deutsches Start-up verwendet werden kann. Y Combinator stellt zudem einen User Guide für das SAFE zur Verfügung, der unter anderem Rechenbeispiele für das Financial Modeling enthält.

II. Funktionsweise der SAFE Note

  1. Bei Abschluss des SAFE stellt der Investor dem Start-up einen Geldbetrag zur Verfügung ("Purchase Amount").
  2. Im Fall einer Eigenkapital-Finanzierungsrunde ("Equity Financing") wandelt der Darlehensbetrag automatisch in (gesellschaftsvertraglich zu schaffende) Vorzugsgeschäftsanteile am Start-up nach Maßgabe einer vertraglich festgelegten Formel. In diesem Fall besteht also eine Wandlungspflicht.
  3. Kommt es zu einem "Liquidity Event", per Definition ein Unternehmensverkauf oder Börsengang, kann der Investor die Rückzahlung des Darlehensbetrags sowie ggf. von zusätzlichen Beträgen verlangen.
  4. Bei einem "Dissolution Event", d.h. Abwicklung des Start-ups, hat der Investor ebenfalls das Recht, den Darlehensbetrag zurückzufordern.
  5. Im Übrigen ist die Laufzeit des SAFE jedoch unbestimmt und vom Prinzip her unbegrenzt, d.h. es kommt nicht zu einer Rückzahlung nach Ablauf einer bestimmten Zeit.

III. Kommerzielle Punkte

Typischerweise sollten insbesondere die folgenden Punkte im SAFE aus kommerzieller Sicht genau geprüft und ggf. verhandelt werden:

  1. Post-money Valuation Cap: Vereinbarung einer Bewertungsobergrenze im Interesse des Investors. Zu niedrig festgelegt, kann das Cap große Nachteile für die Gründer haben.
  2. Discount: Vereinbarung eines Bewertungsabschlags mit Rücksicht auf das größere Investmentrisiko des früheren Investors (üblicherweise bis zu 20%).
  3. Most Favoured Nation (MFN): Recht des Investors, günstigere Konditionen späterer SAFEs und Wandlungsinstrumente für sich zu beanspruchen.
  4. Pro Rata Rights: Zusätzliches Bezugsrecht des Investors zur Zeichnung von Geschäftsanteilen am Start-up.

IV. Rechtliche Punkte

Aus Sicht des deutschen Rechts müssen unter anderem die folgenden Punkte beachtet und ggf. im SAFE angepasst werden:

  1. Wird ein deutsches Start-up finanziert, sollte das SAFE deutschem Recht unterliegen.
  2. Da anders als im U.S. Recht nicht die Geschäftsführung für die Durchführung einer Kapitalerhöhung zuständig ist, müssen die Gesellschafter des Start-ups entweder genehmigtes Kapital schaffen oder eine entsprechende Stimmbindungsvereinbarung im SAFE zusagen, damit Transaktionssicherheit hinsichtlich der im Fall einer Wandlung umzusetzenden Kapitalerhöhung besteht.
  3. Die Wandlung sollte zur Vermeidung einer Werthaltigkeitskontrolle in Bezug auf die Darlehensforderung nicht als Sachkapitalerhöhung, sondern als Barkapitalerhöhung mit Einbringung der Darlehensforderung in die Kapitalrücklage umgesetzt werden.
  4. Im Interesse des Start-ups sollte ein qualifizierter Rangrücktritt aufgenommen werden, damit die Darlehensforderung nicht in einem Überschuldungsstatus zu berücksichtigen ist und ein ggf. erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ausgeschlossen wird.
  5. Ob das SAFE notariell beurkundet werden muss, ist rechtlich umstritten. Bei fehlender Beurkundung tragen Investor und Start-up das Unwirksamkeitsrisiko, dessen Tragweite die Beteiligten kennen sollten.

V. Fazit

Das SAFE ist eine interessante Finanzierungsform für Start-ups, vor allem in der Seed-Phase. Seine Vorteile bestehen darin, dass es einfach zu handhaben ist, keine Unternehmensbewertung durchgeführt werden muss, die Laufzeit unbestimmt ist und Start-ups keine Zinsen zahlen müssen. Findet kein Wandlungs- oder Rückzahlungsevent statt, muss das Start-up das Investment nicht zurückzahlen.

Aufgrund der Beliebtheit des SAFE in den USA ist zu erwarten, dass diese Finanzierungsform auch in Deutschland immer häufiger anzutreffen ist.

Beim Abschluss eines SAFE sollten die relevanten kommerziellen Punkte im Interesse der jeweiligen Partei verhandelt werden. Daneben gilt es einige rechtliche Punkte für den Einsatz des SAFE bei deutschen Start-ups zu beachten.


Bitte meldet Euch gerne, wenn Ihr Fragen zur Erstellung oder Prüfung eines SAFE habt. Ich berate Euch gerne bei der Durchführung einer Finanzierung.

Mit besten Grüßen, RA Dr. Rainer Freudenberg, LL.M.

Foto(s): Freudenberg Law


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