Indikatives Angebot für Unternehmenskäufe

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1. Unverbindliches Angebot

Das indikative Angebot stellt eine unverbindliche Interessensbekundung für den Kauf eines Unternehmens dar. Es handelt sich nicht um ein rechtsverbindliches Angebot, an das der Kaufinteressent gebunden wäre. 

Vielmehr legt der Käufer mit dem indikativen Angebot gegenüber dem Verkäufer seine unverbindlichen Vorstellungen über den Kaufpreis und weitere Details der Transaktion dar. 

Hierdurch wird der Verkäufer in die Lage versetzt, das Interesse und die Konditionen des Käufers zu bewerten, um aus einer Mehrzahl von Kaufinteressenten eine Auswahl zu treffen

Das indikative Angebot wird meistens im Rahmen von strukturierten Bieterverfahren für Unternehmensverkäufe (M&A Auktion) eingesetzt. In bilateralen Exklusivverhandlungen hat die Absichtserklärung des Käufers (Letter of Intent - LoI) eine ähnliche Funktion.

Für diese unverbindlichen Angebote werden verschiedene Begriffe verwendet: indikatives Angebot, indicative offer, indicative bid, non-binding offer etc.

2. Als Teil eines Bieterverfahrens

Indikative Angebot sind häufig Teil eines kontrollierten Bieterverfahrens, das von einem M&A-Berater oder einer Investmentbank durchgeführt wird. Das Auktionsverfahren dient dazu, Wettbewerb zwischen den Käufern herzustellen und den Kaufpreis zu steigern.

Bevor der Kaufinteressent ein indikatives Angebot abgibt, sind regelmäßig die folgenden Schritte vorausgegangen: Der Käufer hat einen Teaser über das Zielunternehmen erhalten. Daraufhin hat der Käufer eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnet. Im Anschluss erhält der Käufer ein ausführliches Informationsmemorandum über die Zielgesellschaft sowie einen Prozessbrief (Process Letter), der den Ablauf des Bieterverfahrens und die Abgabe des indikativen Angebots festlegt.

In dieser Phase gibt der Kaufinteressent sein indikatives Angebot ab. Der Verkäufer wertet die eingegangenen Angebote aus und entscheidet auf deren Grundlage, welche Bewerber zur nächsten Phase und insbesondere zur Due Diligence zugelassen werden.

Bei Erfolg im Auswahlprozess schließen sich weitere Schritte an: Der Käufer prüft das Target im Rahmen der Due Diligence und gibt auf Basis der Prüfungsergebnisse ein verbindliches oder finales Angebot ab. Zeitgleich prüft und kommentiert der Käufer den Entwurf des Unternehmenskaufvertrags. Auf diesen Grundlagen wählt der Verkäufer den favorisierten Bieter aus, mit dem die Transaktionsdokumente final verhandelt und abgeschlossen werden.

3. Inhalt des Angebots

Der Inhalt eines indikativen Angebots ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern kann weitgehend frei vom Verkäufer bestimmt werden. Typischerweise enthält ein indikatives Angebot insbesondere die nachfolgend genannten Punkte. Häufig macht der Prozessbrief Vorgaben über den gewünschten Mindestinhalt eines indikativen Angebots.

a. Strategie und Erfahrung

Der Käufer beschreibt sein Geschäft, seine strategischen Absichten bezüglich der Akquisition und seinen Plan für die Implementierung des Zielunternehmens in das Käuferuniversum. Zudem berichtet der Käufer von seiner Transaktionserfahrung und benennt ggf., welche transaktionserfahrenen Berater (Anwalt, Steuerberater etc.) er bereits mandatiert hat.

b. Transaktionsstruktur

Der Bieter nennt den rechtlichen Käufer der Zielgesellschaft. Dies kann auch ein noch im Rahmen der Akquisition neu zu gründendes Käufervehikel sein. Daneben wird festgelegt, ob ein Anteilskauf (Share Deal) oder ein Kauf der einzelnen Vermögensgegenstände (Asset Deal) angestrebt wird - zu den Unterschieden siehe diesen Beitrag. Ggf. wird auch eine Restrukturierung des Targets vor dessen Erwerb gewünscht.

c. Bewertung und Kaufpreis

In der Regel wird eine Unternehmensbewertung (Enterprise Value) des Zielunternehmens angegeben, häufig auf einer cash free/debt free-Basis. Für die Bewertung wird im M&A-Kontext häufig das sog. Multiple-Verfahren angewendet, bei dem das EBIT(DA) des Targets mit einem branchenüblichen Multiple (häufig zwischen 4 und 7) multipliziert wird, der z.B. beim Finance Magazin abgefragt werden kann. Ausgehend von der Bewertung enthält das indikative Angebot eine Überleitung (Equity Bridge) zum indikativen Kaufpreis (Equity Value).

d. Finanzierung

Die Finanzierung des Kaufpreises wird dargelegt. Diese besteht zum einen aus dem Eigenkapital des Käufers und den Fremdmitteln, die er für die Akquisition aufnimmt. Nachweise über die Eigenmittel und Zusagen über die Bereitstellung des benötigten Fremdkapitals werden oft erst dem finalen Angebot beigefügt.

e. Due Diligence

Das indikative Angebot steht unter dem Vorbehalt der Durchführung einer marktüblichen Due Diligence-Prüfung, in deren Rahmen das Zielunternehmen aus wirtschaftlicher, technischer, rechtlicher und steuerlicher Sicht geprüft wird. Der Käufer kann seine Erwartungen an die Due Diligence kommunizieren und den Fokus seiner Prüfung mitteilen.

f. Annahmen und Vorbehalte

Der Käufer trifft eine Aussage, unter welchen Annahmen und Vorbehalten das Angebot zu verstehen ist, bspw.:

  • Validierung des Business Plans
  • Bestätigung des Synergiepotentials
  • Ergebnisse der Due Diligence
  • Compliance-Risiken
  • Gremienzustimmungen
  • Kartellfreigabe
  • Finanzierungsvorbehalt

g. Zeitplan

Der Käufer gibt den antizipierten Zeitplan für die Due Diligence und den weiteren Transaktionsprozess an.

h. Kontakte

Die Kontaktdaten des Käufers sowie der Transaktionsberater werden mitgeteilt.

i. Rechtliches

Das Angebot stellt in rechtlicher Hinsicht klar, dass es unverbindlich ist und dem Käufer hieraus keine Pflichten erwachsen, insbesondere dass es keine Pflicht zur Fortsetzung der Verhandlungen gibt, diese jederzeit abgebrochen werden können und hierdurch keine Ansprüche des Verkäufers entstehen.

Zudem können weitere rechtliche Punkte geregelt werden, insbesondere:

  • Vertraulichkeit
  • Schriftform
  • Anwendbares Recht
  • Gerichtsstand oder Schiedsklausel

4. Beratung und Begleitung

Das indikative Angebot stellt eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der Bewerber in einem Bieterverfahren dar und sollte daher mit großer Sorgfalt erstellt und abgegeben werden. Hierbei sind auch die Modalitäten des Verkaufsprozesses, die Transaktionsstruktur sowie die weiteren Auktionsteilnehmer zu berücksichtigen. 

Wir besitzen langjährige Erfahrung im M&A-Bereich und unterstützen Sie gerne bei der Prüfung oder Abgabe eines indikativen Angebots sowie im Rahmen des gesamten Akquisitionsprozesses. Bitte melden Sie sich jederzeit gerne, wenn Sie eine Frage haben oder ein Beratungsgespräch wünschen.


Mit besten Grüßen, RA Dr. Rainer Freudenberg, LL.M.

Foto(s): Freudenberg Law


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