SAS PRO INKASSO GmbH für die Top100 Gewinnspiele/Eurojackpot 49 – Drohung mit Vorpfändung

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Uns wurde von einem Mandanten eine Zahlungsaufforderung der SAS PRO Inkasso GmbH (Rechtsanwalt Dr. Michael Kunt) für Top 100 Gewinnspiele/Eurojackpot 49 zur Prüfung vorgelegt.

Was war passiert?

Der Betroffene wurde von der Inkassofirma aus Düsseldorf aufgefordert, einen (angeblich) fälligen Betrag i. H. v. 311,76 Euro zu zahlen (Hauptforderung = 207 Euro). Die Forderung sei bei einer telefonischen Anmeldung bei Top Gewinnspiele/Eurojackpot 49 entstanden. 

Um den Zahlungsdruck zu erhöhen, wird mit einer kurz bevorstehenden Vorpfändung gedroht. Um der Kontosperrung vorzubeugen, solle man binnen 7 Tagen die Forderung zzgl. außergerichtlicher Kosten und Zinsen auf ein Konto in Frankreich zahlen. 

Online-Recherchen unsererseits ergaben, dass der gleiche RA Dr. Kunt für die Top 100 Gewinnspiele/Eurojackpot 49 wohl zugleich unter einer anderen Inkassofirma agiert, namentlich der Plus Expert Inkasso.

Unser Rat an Betroffene

Lassen Sie sich von der angedrohten Vorpfändung nicht einschüchtern und begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft. 

Wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt. Es bestehen diesseits erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung und der angedrohten Vorpfändung. 

Es dürfte zunächst zu prüfen sein, ob die angebliche Hauptforderung überhaupt durch einen telefonischen Vertragsschluss mit Top 100 Gewinnspiele/Eurojackpot 49 zustande gekommen ist. Zum Nachweis müssten hinreichende Beweismittel von der Gegenseite bereitgestellt werden. Insoweit ist auffällig, dass zu dem Vertragsschluss (Datum des Telefonats etc.) keinerlei Angaben in dem Inkassoschreiben gemacht werden. 

Zudem ist zu prüfen, ob die SAS PRO INKASSO GmbH im jeweiligen Fall überhaupt im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und zur Forderungseintreibung berechtigt ist.

Es dürften sehr gute Verteidigungschancen bestehen!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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