SC Finance Four GmbH / ProReal Europa 9/10 (One Group GmbH) - AnlegerInnen ​zur Stimmabgabe aufgefordert

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AnlegerInnen der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Europa 10 GmbH sind zur Stimmabgabe zur Wahl des Anlegerbeirates aufgefordert. Lesen Sie hier, wer sich zu Wahl stellt und worauf die zukünftigen Beiratsmitglieder achten sollten und wie es bei den Gesellschaften aller Voraussicht nach weiter geht. 

1. ProReal Europa 9 GmbH / ProReal Europa 10 GmbH - Anlegerbeiratswahl bis zum 31.05.2024

Bis zum 31.05.2024 haben die AnlegerInnen der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Europa 10 GmbH die Möglichkeit, einen Anlegerbeirat zu wählen. Die Wahl erfolgt elektronisch und die Frist für die Wahl läuft bis zum 31.05.2024. Jeder Anleger bzw. jede Anlegerin hat 6 Stimmen. $ entfallen auf die Wahl der Vertreter der AnlegerInnen (inklusive einem Ersatzkandidaten) und 2 Vertretern des Vertriebs. Am 03.06.2024 sollen die gewählten Beiratsmitglieder bekannt gegeben werden. 

Dem Schreiben vom 17.05.2024, in dem die Anmeldedaten für die Beiratswahl enthalten sind, waren jeweils zwei Listen mit Kandidaten beigefügt. Grob gesagt handelt es sich entweder um AnlegerInnen, die selbst investiert haben und an einer Mitarbeit interessiert sind. Ferner haben sich verschiedene Anlageberater/-vermittler beworben, die teilwiese die Anlage in Form von Schuldverschreibungen nur vermittelt haben, aber auch teilweise selbst investiert haben. 

2. (Anwaltliche) Vertreter sind zur Wahl nicht zugelassen

Bereits mit Schreiben vom 30.04.2024 wurden die AnlegerInnen daraufhin gewiesen, dass sich ausschließlich AnlegerInnen selbst zur Wahl stellen dürfen und Anlageberater bzw. - vermittler. Anwaltliche Vertreter und oder sonstige Vertreter - zum Beispiel von Anlegerschutzgemeinschaften - wurden ausdrücklich von der Wahl ausgeschlossen. 

Nach offizieller Darstellung liegt ein Grund dafür darin, dass es nach Sicht der OneGroup GmbH hier einen Interessenkonflikt gäbe, wenn eine entsprechende fachliche Begleitung vergütet wird. Das ist aber nach meiner Einschätzung nur ein vorgeschobener Grund, denn jeder Gläubigerausschuss in einem Insolvenzverfahren wird vergütet, ohne dass es hier eine Interessenkollision gibt. Die Einzelheiten zu den tatsächlichen Hintergründen können Sie hier nochmals nachlesen: 

One Group / Soravia / ProReal Europa 9/10 - Anlegerbeirat in Sackgasse - Individuelle Ansprüche jetzt durchsetzen (anwalt.de)

Ich kritisiere diesen generellen Ausschluss. Da sich bei den Vorgesprächen mit den Geschäftsführern abzeichnete, dass hier unterschiedliche Auffassungen dazu bestehen, welche Informationen die AnlegerInnen überhaupt erhalten sollten und auch die Befugnisse des Beirates immer noch nicht wirklich klar sind, habe ich mich dafür entschieden, nicht für den Beirat - zumindest in dieser unklaren Form - zur Verfügung zu stehen. Das ist aber nach meiner Auffassung kein Grund, Anlegervertreter generell vom Beirat auszuschließen. Ob dies etwas damit zu tun hat, dass man zwar Transparenz möchte, aber eben nur so viel, wie man eben transparent sein möchte, wird die weitere Entwicklung zeigen. Nach meiner Meinung haben die AnlegerInnen ein elementares Informationsbedürfnis, vor allem dann, wenn das weiter Vorgehen dazu führen soll, dass die AnlegerInnen auf den überwiegenden Teil ihrer Investition wohl verzichten müssen. 

3. Welche Aufgaben und Befugnisse hat der Beirat

Die Befugnisse, Aufgaben, Informationsrechte und auch die Haftung ist nach meiner Einschätzung nach wie vor unklar. Gerade bei den zentralen Elementen der Reichweite der Informationsrechte und auch einer möglichen Haftung für Aussagen gegenüber den Anfragen von anderen AnlegerInnen ist die Satzung des jeweiligen Beirates schwammig bzw. nicht aussagekräftig. Deshalb ist nach wie vor nicht klar, was dieser Beirat eigentlich soll, wie eine Tätigkeit für den Beirat mit 1,5 h pro Monat ausreichend sein soll und warum man die Informationen, die man "über" den Beirat an die AnlegerInnen weitergeben will, nicht direkt an die AnlegerInnen gibt. 

Die Einzelheiten zur übersandten Beiratssatzung können Sie hier nochmals nachlesen: 

ProReal Europa 9/10 der One Group GmbH (Soravia) - Anleger sollen Beirat wählen - Befugnisse und Haftung unklar (anwalt.de)

Den zukünftigen Beiratsmitgliedern kann man nur empfehlen, genau hinzuschauen und zu hinterfragen, ob das, was man Informationen bekommt, ausreichend ist, um sagen zu können, ob ein Verlust in dieser Größenordnung wirklich alternativlos ist oder ob es nicht vielleicht noch andere Optionen gibt, die möglicherweise nicht im Sinne der OneGroup GmbH, wohl aber im Sinne der AnlegerInnen sind. 

4. Wie geht es nun weiter? 

Nach der Bekanntgabe des Ergebnisses wird der Beirat "tagen" und weitere Informationen bekommen. Ich rechne ehrlich gesagt fest damit, dass dann relativ schnell von Seiten der SC Finance Four GmbH ein Insolvenzplan erarbeitet wird, der - im besten Fall - dem Beirat präsentiert und erläutert wird. Hier sollte die Beiratsmitglieder genau hinschauen und sich auch überlegen, ob sie in der Kommunikationen mit den AnlegerInnen einen solchen Plan befürworten können. Das ist bei einem komplexen Insolvenzplan ohne Kenntnis der Grundlagen kaum möglich. 

Möglich ist aber auch, dass der Beirat da gar nicht "mitreden" soll, sondern das der Insolvenzplan der SC Finance Four GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Winter - dann durch die ProReal Europa 9 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Winter, und die ProReal Europa 10 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Winter, genehmigt wird. Das ist zwar rechtlich möglich, hat aber nach meiner Auffassung einen Beigeschmack. Vor allem dann, wenn am Ende des Insolvenzplanes der mögliche Verlust für die AnlegerInnen bei 90% oder sogar mehr liegt, sollte man doch hinterfragen, ob nicht eine andere Lösung auch möglich ist. 

5. Was kann man individuell tun? 

Ich persönlich rechne mit einem Verlust der Investition von 90% + x. Nach den mir vorliegenden Unterlagen und Informationen ist auch nach Planung der SC Finance Four GmbH über die Eigenverwaltung nicht mit einem erheblichen Zufluss an die Fondsgesellschaften zur rechnen. Wie groß der Verlust letztlich sein wird, dürfte spätestens in 2-3 Monaten feststehen. 

Weil das so ist, sollte man sich AnlegerIn fragen, ob man sich mit diesem Verlust abfinden muss oder ob es nicht auch noch andere Möglichkeiten gibt, hier den Verlust zu verringern. Diese Möglichkeiten sind z.B. das Vorgehen gegen den Anlagerberate und/oder -vermittler oder aber auch das Vorgehen gegen die Gesellschaft selbst. Dieses ist - trotz der Nachrangigkeit der Schuldverschreibungen - möglich, wenn sich die jeweilige Fondsgesellschaft nicht an die Bedingungen der Schuldverschreibungen gehalten hat. Dies ermöglicht ein direktes Vorgehen gegen die Gesellschaft. 

Wenn Sie wissen wollen, wie es bei ProReal Europa 9 GmbH und bei ProReal Europa 10 GmbH weitergeht und welche anderen Möglichkeiten Sie noch haben, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Dazu können Sie das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . 

Foto(s): Bild von Hannah Edgman auf Pixabay


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