Schadenersatz für Audi SQ5 im Abgasskandal – Verjährung der Ansprüche droht

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Im Dieselskandal musste Audi auch Modelle des SQ5 unter dem Rückruf-Code 23X6 in die Werkstatt zitieren. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte bei Fahrzeugen der Baujahre 2015 bis 2018 eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt und Ende 2018 den Rückruf angeordnet.

In der Werkstatt musste die unzulässige Funktion entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Für Audi war es bei weitem nicht der einzige Rückruf im Abgasskandal. Unter dem Code 23X6 musste die VW-Tochter zahlreiche Fahrzeuge zurückrufen. Zu den Funktionen, die das KBA als illegal bewertet hat, gehört u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie des Motors. Sie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird.  Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen steigen.

Da das KBA die Rückrufe angeordnet hatte, waren sie für die betroffenen Audi-Halter verpflichtend. Ohne die Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung und der Installation eines Software-Updates hätte den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung gedroht. Welche langfristigen Auswirkungen das Software-Update auf den Verbrauch, auf die Leistungsfähigkeit oder Haltbarkeit des Motors hat, ist ungewiss. Außerdem ist mit der Betroffenheit vom Abgasskandal auch fast immer ein Wertverlust des Fahrzeugs verbunden.

Die betroffenen Audi-Kunden müssen diese Entwicklung allerdings nicht klaglos hinnehmen. Sie haben gute Chancen, Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Audi durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung Behörden und Kunden getäuscht hat und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Hamm, Koblenz, Frankfurt und Naumburg entschieden, dass Audi im Abgasskandal schadenersatzpflichtig ist.

Auch der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17.12.2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu höheren Emissionen führen als auf dem Prüfstand. „Der EuGH machte auch klar, dass Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig sind. Die von Audi verwendeten Funktionen gehören nicht zu diesen zulässigen Ausnahmen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Daher bestehen gute Chancen, Schadenersatz im Abgasskandal gegen Audi durchzusetzen. Allerdings muss die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist im Auge behalten werden. „Wer 2018 den Rückruf für sein Auto erhalten hat, sollte jetzt handeln, da die Verjährung seiner Ansprüche Ende 2021 droht“, erklärt Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/audi-abgasskandal



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