Schadenersatz im Abgasskandal für Audi A5 mit Dieselmotor des Typs EA 288

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz für den Käufer eines Audi A5 2.0 TDI durchgesetzt. Das Landgericht Bielefeld entschied nach der Verhandlung am 31. März 2022, dass in dem Audi A5 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW sich als Herstellerin des Dieselmotors schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 9 O 76/21).

Bemerkenswert dabei: In dem A5 des Klägers ist nicht der durch den VW-Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordene Motor des Typs EA 189 verbaut, sondern bereits das Nachfolgemodell EA 288. „Laut VW gibt es bei diesem Motor keine unzulässigen Abschalteinrichtungen. Schadenersatzklagen könnten sich die Käufer daher sparen. Die Gerichte sehen das jedoch zunehmend anders und verurteilen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Auch das Landgericht Bielefeld reiht sich in diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung ein. Der Kläger hatte den Audi A5 2.0 TDI mit dem Dieselmotor EA 288 im Juni 2020 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von knapp 59.000 Kilometern zum Preis von 16.100 Euro gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem SCR-Katalysator ausgestattet.

Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegt für das Modell zwar nicht vor, der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche geltend. Er führte an, dass die sog. Fahrkurvenerkennung verbaut sei. Diese sorge dafür, dass der Prüfmodus des NEFZ erkannt und die Abgasreinigung im Prüfzyklus optimiert wird, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Das Auto zeige dadurch im Prüfmodus ein anderes Emissionsverhalten als im realen Straßenverkehr. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so der Kläger.

Das LG Bielefeld folgte den Ausführungen des Klägers. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Der A5 des Klägers sei mit einer Funktion ausgestattet gewesen, die die Abgaswerte bei der Messung im Prüfverfahren verbesserte. VW habe die Verwendung der Fahrkurvenerkennung eingeräumt. Dass diese Funktion die Abgasreinigung im Prüfmodus anders steuere als im realen Straßenverkehr sei unstrittig, so das LG Bielefeld. Unabhängig davon, ob dies für die Einhaltung der Grenzwerte beim Emissionsausstoß notwendig ist, stelle eine solche Funktion eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, stellte das Gericht klar.

VW habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Schaden ist dem Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da er das Auto bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte, so das LG Bielefeld. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises (16.100 Euro) verlangen. Für die gefahrenen rund 38.000 Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 2.500 Euro anrechnen lassen. Damit bleibt ein Anspruch auf Zahlung von knapp 13.600 Euro.

Schwering Rechtsanwälte hat schon zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile im Abgasskandal bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 288 erzielt. „Auch wenn VW anderes behauptet, bestehen auch bei diesen Fahrzeugen gute Chancen auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/audi-abgasskandal



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