Schadensersatz bei Anleger-Täuschung und Bilanz Manipulation, Prospekt Haftung

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in einem Urteil vom 20. Mai 2020 mit der Klage einer Anlegerin gegen die Vorstände einer Immobilienfonds-Gesellschaft befasst.

Die geschädigte Anlegerin hat Recht bekommen und ihr Geld zurückerhalten.

Auf Grundlage von Wertpapier Prospekten wurden von der Klägerin Hypothekenanleihen erworben.

In dem Prospekt waren die Bilanzen des Immobilenfonds wiedergegeben und enthielten auf der Aktivseite der Bilanzen Kaufpreisforderungen gegen andere Immobiliengesellschaften und Publikumsfonds, deren Zahlungsfähigkeit jedoch zweifelahft war, wir sich später herausstellte.

Die Anleihen der Klägerin konnten von dem Immobilienfonds nicht zurückgezahlt werden, das angelegte Kapital war also verloren. Das Oberlandesgericht hat der Klage auf Schadensersatz stattgegeben und die beklagten Vorstände persönlich zur Zahlung von Schadensersatz, Zinsen und Prozeßkosten verurteilt.

Grundlage dafür war § 264a Strafgesetzbuch (StGB): Kapitalanlagebetrug.

Danach ist es strafbar, in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Anleihen, Anteilen oder Einlagen falsche Informationen zu verwenden. Die Folge ist bei einem Verstoß Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Außerdem entsteht wegen Verstoßes gegen dieses Schutzgesetz ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die Verantwortlichen des Immobilienfonds.

Hier hatten die verurteilten Vorstände nach Überzeugung des Gerichts die Bilanzen dadurch unrichtig erstellt und zu Werbezwecken verwendet, daß die zweifelhaften Kaufpreisforderungen ohne Risikoabschlag als Vermögenswert bilanziert wurden. Dadurch konnten die Anleger nicht erkennen, dass die wirtschaftliche Situation des Immobilienfonds schlechter war als dargestellt. Das Risiko, dass Anleihen nicht zurückgezahlt werden können wurde dadurch zu positiv und damit falsch von den Anlegern eingeschätzt.

Ausführlich dazu: Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2020- 14U 30/19

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Foto(s): Stefan Wolfgang Schuppa


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