Löschung aus der Architektenliste wegen Überschuldung?

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Ein Architekt ist unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Er hatte über Jahre hinweg unbeanstandet als Architekt selbstständig gearbeitet und war dann als angestellter Architekt weiter tätig. Trotzdem wurde er aus der Architektenliste gelöscht

Die Bauvorlageberechtigung ist damit auch entfallen. 

Die Architektenkammer begründete die Maßnahme damit, dass ein in Vermögensverfall geratener Architekt nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit besitze. Das sei immer dann der Fall, wenn der Architekt überschuldet ist und kein tragfähiges Sanierungskonzept vorliege. Ein Architekt habe nämlich seinen Auftraggeber unabhängig zu beraten und zu betreuen. Das sei in diesem Fall nicht mehr gewährleistet.

Bei einem überschuldeten Architekten bestehe die Gefahr, dass er sich - möglicherweise auf Druck seiner Gläubiger - bei seinen Handlungen von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung leiten lasse.

Eine andere Bewertung sei möglich, wenn ein tragfähiges Sanierungskonzept Anwendung findet. Das hat in diesem Fall jedoch nicht vorgelegen.

Eine Tätigkeit nur noch als angestellter Architekt beseitige dabei nicht automatisch die Gefährung der Auftraggeber Interessen. Hier sei die Gestaltung des Arbeitsvertrages und die Aufgabenverteilung im Unternehmen des Arbeitgebers entscheidend. Es sei nicht ausreichend, wenn der überschuldete Architekt keinen Zugriff auf Konten des Arbeitgebers erhalte und von Vorgesetzten kontrolliert werde.

Vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht blieb der betroffene Architekt ohne Erfolg. Die Löschung aus der Architektenliste und der Entfall der Bauvorlageberechtigung bleiben bestehen.

In diesem Fall hätte es dem Architekten also geholfen, wenn er bei beginnenden finanziellen Problemen ein Sanierungskonzept erstellt hätte. Er hätte damit die Löschung aus der Architektenliste vermeiden können.

Haben Sie Fragen dazu? Benötigen Sie Hilfe bei einem Sanierungskonzept?

Reden wir darüber.

Foto(s): Stefan Wolfgang Schuppa


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