Schadensersatz gegen EV Digital Invest AG geltend machen

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Bei gescheiterten Projekten besteht für viele Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit, aufgrund der Verletzung von Aufklärungspflichten eine Erstattung ihrer Investitionen zu verlangen.


1. Schaden aus Nachrangdarlehen über ev-digitalinvest.de

Aktuell droht bei zwei Projekten, die über die Plattform ev-digitalinvest.de erst Mitte 2022 finanziert worden sind, ein Totalverlust der gewährten Nachrangdarlehen. Geschädigt ist eine vierstellige Zahl von Anlegerinnen und Anlegern, die im Vertrauen auf die EV Digital Invest AG mehr als 4 Mio. Euro investierten.

Betroffen sind die Projekte Atelier-Wohnungen an der Burg II und Modernes Wohnen am Nymphenburger Kanal II, die beide in München liegen. Die beiden Projekte weisen auch ansonsten erhebliche Gemeinsamkeiten auf – leider im negativen Sinne, worauf unten noch näher einzugehen sein wird.


2. Schadensersatzklage erhoben

Witt Rechtsanwälte beschäftigen sich schon länger intensiv mit Schäden durch sogenannte Schwarmfinanzierungen bzw. Crowdinvestments. Das betrifft nicht nur die EV Digital Invest AG, sondern auch weitere Plattformen, wie die der Exporo AG und der Bergfürst AG.

Gegen die Exporo AG wurden bereits etliche Klagen vor den Gerichten in Hamburg erhoben, die auch zu ersten Urteilen zugunsten der Geschädigten geführt haben. Dazu kann auf frühere Berichte auf anwalt.de verwiesen werden.

Auch gegen die EV Digital Invest AG wurde bereits eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Berlin erhoben, die nach der Bewertung von Witt Rechtsanwälte aufgrund der schweren Pflichtverletzungen zu einer Verurteilung führen wird.


3. Enttäuschtes Vertrauen auf den Namen Engel & Völkers

Die EV Digital Invest AG verwendet auf ihrer Plattform und in den Exposés für die angebotenen Projekte nicht nur auch die Bezeichnung Engel & Völkers Digital Invest und das markante Rot, das man mit dem Namen Engel & Völkers verbindet, sondern sie wirbt auch darüber hinaus sehr deutlich mit Immobilienkompetenz, die mit Engel & Völkers verbunden wird. So wird zu der Analyse, die jedem Angebot vorausgeht auf der Plattform insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

Dabei erfolgt zunächst eine Analyse durch Engel & Völkers Digital Invest, bei der wir auf das umfangreiche Know-how aus dem Engel & Völkers-Netzwerk zurückgreifen – wie das umfangreiche Engel & Völkers-Research-Material und persönliche Kontakte vor Ort.

Zumindest aus Sicht der Geschädigten der Projekte Atelier-Wohnungen an der Burg II und Modernes Wohnen am Nymphenburger Kanal II muss das nach leeren Versprechungen klingen, denn eine wirkliche Recherche vor Ort hätte Umstände ergeben, die eine Aufnahme der Projekte in die Plattform ev-digitalinvest.de hätten verhindern müssen.


4. Schaden bei Atelier-Wohnungen an der Burg II

Diesem Projekt lag ein Bauvorhaben in der Dr. Blaich-Straße 6 in 81245 München zugrunde. Der Projektentwickler war eine Projektgesellschaft mit dem Namen Royal Residenz 4 GmbH, die auch als Emittentin der Vermögensanlage und Darlehensnehmerin der Nachrangdarlehen auftrat.

Angeboten wurde die Vermögensanlage Ende Juli 2022 über die Plattform der EV Digital Invest AG. Nach einer entsprechenden Analyse hatte das Projekt 659 von 800 möglichen Punkten erreicht und war daher in die zweitbeste Klasse A eingeordnet worden. Zu dieser Analyse hieß es in dem Exposé:

Das Finanzierungsprojekt wird wie alle unsere Projekte in einem eigens von Engel & Völkers Digital Invest für die Finanzierung von Bauvorhaben und Grundstücken entwickelten, einzigartigen Konzeptes mit einer Vielzahl an starken Partnern analysiert. Die oben dargestellte Projekteinschätzung wurde von Engel & Völkers Digital Invest alleinverantwortlich verfasst.

Diese basiert auf dem Expertenwissen des Netzwerkes an den zahlreichen von Engel & Völkers bearbeiteten Standorten sowie auf der Expertise von etablierten Partnern wie dem Immobilienbewertungs- und Marktforschungsunternehmen bulwiengesa appraisal GmbH, dem Beratungsunternehmen CBRE sowie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars.

Gemessen an dieser Selbstdarstellung ist unverständlich, wie es zu der positiven Bewertung des Projekts Atelier-Wohnungen an der Burg II im Juli 2022 und das Angebot auf der Plattform kommen konnte. Eine Reihe massiver Warnsignale wurde scheinbar gänzlich ignoriert. Zunächst hatte der Geschäftsführer des Projektentwicklers Royal Residenz 4 GmbH schon frühere Projekte nicht ordnungsgemäß verwirklicht, bei denen er ebenfalls als Geschäftsführer Verantwortung getragen hatte. Entsprechende Medienberichte fanden sich schon vor Juli 2022 im Internet. Gerade erging gegen den Geschäftsführer wegen seiner Tätigkeit für eine frühere GmbH ein Strafbefehl des Amtsgerichts München über 140 Tagessätze wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung.

Über das Vermögen der Royal Residenz 4 GmbH wurde auch ein Insolvenzverfahren eröffnet – aufgrund eines Antrags vom 04.08.2022, also von einem Zeitpunkt, zu dem die Abwicklung der Einzahlungen der Anlegerinnen und Anleger von Atelier-Wohnungen an der Burg II noch in vollem Gange war.

Außerdem war das für die Verwirklichung des Projekts zusätzlich vorgesehene Rahmendarlehen schon weit vor der Werbung durch die EV Digital Invest AG seitens der betroffenen Volksbank gekündigt worden, die jetzt ebenfalls zu den Geschädigten des Projekts zählt.

Schließlich erfolgte auch der Bau der Immobilie nicht nur dilettantisch, sondern viel zu langsam. Im Juli 2022 war weder ein fortgeschrittener Bautenstand erreicht noch eine Fertigstellung bis Februar 2023 realistisch, wie sie in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern in Aussicht gestellt worden war. Bis heute stehen nur Teile von Grundmauern.

Für die Anlegerinnen und Anleger der EV Digital Invest AG dürfte eine Rückzahlung der Nachrangdarlehen daher ausgeschlossen sein – schon die erstrangig finanzierte Bank wird einen erheblichen Schaden erleiden.


5. Schadensersatzanspruch gegen EV Digital Invest AG

Nach der Bewertung von Witt Rechtsanwälte hat die EV Digital Invest AG ihre Pflichten gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern vielfach durch die unzureichende Aufklärung über die oben genannten Umstände verletzt. Bisher sieht es danach aus, dass entgegen der Selbstdarstellung auf der Internetseite und in dem Exposé überhaupt keine ernsthafte Prüfung des Projekts stattgefunden hat – andernfalls hätte insbesondere der katastrophale Zustand der Baustelle nicht verborgen bleiben können.

Die EV Digital Invest AG ist daher in Anlegerinnen und Anlegern des Projekts Atelier-Wohnungen an der Burg II zum umfassenden Schadensersatz verpflichtet, sie muss ihnen also das eingesetzte Kapital sowie etwaige Anwaltskosten vollständig erstatten.

Eine entsprechende Klage wurde durch Witt Rechtsanwälte bereits am 20.07.2023 beim Landgericht Berlin eingereicht – weitere Schadensersatzklagen dürften kurzfristig folgen.


6. Schaden durch Modernes Wohnen am Nymphenburger Kanal II

Sehr ähnlich stellt sich die Situation nach der Bewertung durch Witt Rechtsanwälte bei dem Projekt Modernes Wohnen am Nymphenburger Kanal II dar, das nahezu zeitgleich ebenfalls über die Plattform der EV Digital Invest AG vertrieben wurde und hinter dem dieselbe „Unternehmensgruppe“ steht wie bei Atelier-Wohnungen an der Burg II.

Leider sieht es daher auch bei diesem Projekt danach aus, dass keine Fertigstellung und Veräußerung durch die Projektgesellschaft KIJU Immobilien GmbH erfolgen und für die Anlegerinnen und Anleger der Nachrangdarlehen ein Totalverlust eintreten wird.

Die Recherchen sind bei diesem Projekt noch nicht soweit fortgeschritten wie bei Atelier-Wohnungen an der Burg II, aber es zeichnen sich ähnliche Ergebnisse ab. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass für das Projekt Modernes Wohnen am Nymphenburger Kanal II auf der Internetseite der EV Digital Invest AG und in dem Exposé just das Projekt Atelier-Wohnungen an der Burg II als Referenz dokumentiert wurde, obwohl gerade dieses Projekt zu diesem Zeitpunkt schon grauenhaft gescheitert war.


Für eine individuelle Beratung der geschädigten Anlegerinnen und Anleger stehen Witt Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.


Witt Rechtsanwälte

Heidelberg München Oranienburg




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