Schadensersatz wegen Thermofenster | EuGH Anwalt sagt ja – alle Autohersteller betroffen

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie sind Besitzer eines Dieselfahrzeugs, welches nicht älter als 10 Jahre ist? Laut dem Generalanwalt beim EuGH steht Ihnen ein erheblicher Schadensersatzanspruch zu, erklärt Patrick Balduin, Fachanwalt für Verkehrsrecht, welcher zahlreiche Dieselbesitzer vertritt.

Es ist nämlich eine wegweisende Entscheidung ergangen, die der EuGH-Generalanwalt im Thermofensterstreit getroffen hat.

Der EuGH- Generalanwalt Athanasios Rantos verdeutlichte in seiner Entscheidung vom 02.06.2022, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihren Fahrzeugen diese bestimmte „Abgasreinigung“ eingebaut ist (Az C 100/21).

Das Thermofenster wurde in nahezu alle Dieselfahrzeuge der letzten 10 Jahre verbaut.

Das Bedeutende an dieser Entscheidung ist, dass der Generalanwalt des EuGHs damit einer vorherigen Entscheidung des BGH widerspricht.

Das Grundlegende auf einen Blick:

  • der EuGH Generalanwalt bejaht Schadensersatz aufgrund Thermofensters
  • die Entscheidung des EuGH Generalanwalts widerspricht der BGH-Ansicht
  • die EuGH Richter folgen der Rechtsauffassung des Generalanwalts nahezu immer
  • die Chancen der Verbraucher vor Gericht Ansprüche durchzusetzen steigen enorm

KOSTENLOSE PRÜFUNG VOM FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT ANFORDERN -->

Was ist ein Thermofenster und wann ist es laut EuGH erlaubt?

Ein Thermofenster ist eine Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung aufgrund der Außentemperatur regelt.

Eine solche Abschalteinrichtung ist, wie der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden hatte, grundsätzlich unzulässig, wenn die Abschalteinrichtung dazu führt, dass unter normalen Betriebsbedingungen der Emissionsausstoß höher ist als im Prüfmodus.

Ausnahmen sind allerdings möglich und zwar dann, wenn dies zum unmittelbaren Schutz des Motors führt.

Der EuGH führte aus, dass diese Ausnahmen in den geprüften Fällen nicht vorliegen, da die Funktion nicht dem Schutz des Motors diene, sondern anderen Fahrzeugteilen zu Gute kommen würde, unter anderem dem Dieselpartikelfilter oder dem AGR-Kühler.

Erfolgsaussichten wegen Dieselklage vor dem EuGH steigen

Der Hintergrund der aktuellen Entscheidung geht auf eine Klage beim Landgericht Ravensburg zurück.

Dort hatte der Käufer eines gebrauchten Mercedes C 220 CDI mit einem Thermofenster gegen den Hersteller Mercedes-Benz beim Landgericht Ravensburg Klage auf Schadensersatz erhoben.

Das Landgericht Ravensburg sieht in dem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Und genau aus diesem Grund legte das Landgericht Ravensburg die Thematik dem EuGH vor, um klären zu lassen, ob das Unionsrecht dem individuellen Erwerber eines Fahrzeugs einen Ersatzanspruch, basierend auf einer deliktischen Haftung, einräumt.

Schadensersatz wegen Thermofenster: Die bisherige BGH- Ansicht

Trotz des Urteils des EuGH vom 17.12.2020 hatte der BGH einen Schadensersatzanspruch bislang abgelehnt und sich gegen den EuGH gestellt.

Fachanwälte für Verkehrsrecht erwarten, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zugunsten der Dieselbesitzer ändert.

Der BGH sieht bislang in dem Einbauen des Thermofensters keine vorsätzliche Schädigung seitens der Autohersteller und lehnt daher eine Haftung nach § 826 BGB wegen des Thermofensters ab.

Auch hat der BGH einen „Drittschutz“ der entsprechenden Unionsregelung bisher nicht angenommen.

Die Ansicht des EuGH- Generalanwalts zum Drittschutz und zum Schadensersatz

Der EuGH- Generalanwalt Athanasios Rantos meint, dass die Unionsregelung über die EG-Typgenehmigung individualschützenden Charakter hat.

Die Unionsregelung des Verbots eines Thermofensters schütze das individuelle Interesse von Verbrauchern kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu erwerben.

Es besteht laut dem EuGH- Generalanwalt ein Anspruch gegen den Fahrzeughersteller.

Dieser Anspruch würde sich aus der Verpflichtung der Mitgliedstaaten aus dem Unionsrecht in einer solchen Situation ergeben.

Wie wird der EuGH zum Thermofenster urteilen?

In der Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts.

Somit ist davon auszugehen, dass der EuGH sich den Ausführungen des Generalanwalts anschließen wird.

Die sich daraus ergebende Konsequenz ist, dass der BGH seine Rechtsprechung ändern müsste.

Denn der EuGH steht über dem BGH und seinen Entscheidungen.

Ihre Rechte im Dieselskandal – ADAC Anwalt klärt auf

Den Verbrauchern stehen unterschiedliche Rechte zu.

Wie dargestellt besteht laut dem Generalanwalt eine Haftung auf Schadensersatz aus deliktischer Haftung.

Da das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, besteht auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht, da ein Sachmangel im Sinne des §434 BGB vorliegt.

Denn es liegt eine Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit vor.

Es gelten also unbeschadet eines Schadensersatzanspruchs aus deliktischer Haftung die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung aus §§437 ff. BGB.

Es ist also beispielsweise ein Rücktritt gemäß §437 Nr.2 BGB möglich oder eine Minderung gemäß §437 Nr. 2 BGB in Verbindung mit §441 BGB.

In welchen Dieselautos ist ein Thermofenster verbaut?

Bei den Thermofenstern handelt es sich um eine Software, die von nahezu allen Fahrzeugherstellern verwendet wurde, um die Abgase zu reinigen. Positiv bekannt ist, dass folgende Hersteller mit dem Thermofenster gearbeitet haben:

  • Volkswagen
  • Audi
  • Seat
  • Skoda
  • Porsche
  • BMW
  • Opel
  • Volvo
  • Fiat

Betroffen sind insbesondere die Baujahre ab 2012 bis 2020.

Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wir sind zuversichtlich, dass das höchste europäische Gericht alle Autohersteller für die Manipulation der letzten Jahre in die Verantwortung ziehen wird.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, sollten Sie uns für eine kostenfreie Prüfung kontaktieren:

  • Besitzer eines Dieselautos, welches nicht älter als 10 Jahre ist
  • Kilometerstand bei unter 150.000 km
  • damaliger Kaufpreis bei über 5.000,00 EUR

Sollten Sie eine rechtliche Beratung zu diesem Thema wünschen, weil auch Sie von der Problematik betroffen sind, dann teilen Sie mir gerne unverbindlich mit, welches Auto Sie fahren, wie alt es ist, wieviel Sie bezahlten und welchen Kilometerstand es aufweist.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr Infos zum Thema Dieselskandal finden Sie auch unserer Homepage

https://www.balduin-partner.de/rechtsgebiete/abgasskandal/

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Patrick Balduin

Beiträge zum Thema