Schadensersatzanspruch der KSP Kanzlei – Urheberrechtsverletzung – dpa Picture-Alliance GmbH

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Die KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht i. A. v. dpa Picture-Alliance GmbH Schadensersatzansprüche gegenüber dem Angeschriebenen geltend. Grund des Schadensersatzanspruchs ist eine angebliche Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung eines Lichtbildes.

Sachverhalt und Forderung

Gegenstand des Schreibens ist, dass der Angeschriebene ohne Zustimmung der dpa Picture-Alliance GmbH ein Lichtbild auf seiner Website verwendet haben soll. Die Nutzungsrechte an diesem Lichtbild stehen nach Angaben von der KSP Kanzlei allein der dpa Picture-Alliance GmbH zu. Durch die angeblich unberechtigte Nutzung des Lichtbilds stünde der dpa Picture-Alliance GmbH ein Schadensersatzanspruch auf Grundlage des § 97 Abs. 2 UrhG zu.

Folglich macht die KSP Kanzlei folgende Forderungen gegenüber dem Angeschriebenem geltend:

  1. Zahlung von Schadensersatz i. H. v. 350,00 €. Grundlage dieser Summe sei die Übersicht der üblichen Vergütungen für Bildnutzungsrecht anhand der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
  2. Zahlung der Dokumentationskosten i. H. v. 85,00 €. Bei den Dokumentationskosten handelt es sich um die Kosten, die zur Beweissicherung der Urheberrechtsverletzung entstanden sind.
  3. Zahlung von Zinsen ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung, vorliegend 7,61 €.
  4. Zahlung der Rechtsanwaltskosten i. H. v. 70,20 €.

Haben auch Sie eine Zahlungsforderung von der KSP Kanzlei erhalten?

Wenn auch Sie eine Zahlungsforderung von der KSP Kanzlei erhalten haben, dann nehmen Sie das Schreiben ernst. Es ist unüblich, dass eine Kanzlei in solch einem Schreiben keine Unterlassungserklärung fordert, daher gilt es auch hier besondere Vorsicht walten zu lassen. Kontaktieren Sie eine Kanzlei, die auf dem Gebiet des Urheberrechts agiert und lassen Sie sich über mögliche Verteidigungsstrategien beraten.

Gerne können Sie die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir verteidigen bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Urheberrechts. In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Sie erreichen uns telefonisch und auch per E-Mail.


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