Schenkung einer spanischen Immobilie

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Praxisleitfaden 2020 und häufige Fehler

In der Praxis kommt es häufig zu Fehlern, wenn Schenkungen von einer spanischen Immobilie durchgeführt werden.

  1. Die Schenkung muss vor einem spanischen Notar durchgeführt werden. Eine Schenkung vor einem deutschen Notar erfüllt nicht die Formvoraussetzungen zur Grundbucheintragung.
  2. Schenkungssteuer: Die Schenkungssteuererklärung ist innerhalb von 30 Tagen nach Unterschrift der notariellen Schenkungsurkunde steuerlich zu erklären. Ansonsten kann eine steuerliche Vergünstigung verloren gehen. Tipp: Zum Beispiel auf Teneriffa wird bis zum 31.12.2019 noch eine Vergünstigung von 99,9 % bei Schenkungen zwischen Eltern und Kinder in der Schenkungssteuer angewendet, aber die Bedingung ist die Vorlage einer notariellen spanischen Schenkungsurkunde.
  3. Ab dem 01.01.2020 sind gesetzliche Änderungen bei dieser Vergünstigung zu erwarten und bspw. nur noch Schenkungen an Kinder unter 21 Jahre mit 99,9 % begünstigt.
  4. In Madrid bleibt es auch nach dem 01.01.2020 bei 99 % Vergünstigung.
  5. Neben der Schenkungssteuer muss in Spanien auch die Gewinnsteuer (ganancia patrimonial) abgeführt werden. Wenn der Schenker und Beschenkte nicht in Spanien steuerlich ansässig ist, dann gilt der Steuersatz für EU-Bürger von 19 %.
  6. Nutzen Sie unseren Service der Kosten und Steuersimulation bevor die Schenkung durchgeführt wird, sodass Sie die steuerlichen Lasten kennen.
  7. Neben der spanischen Schenkungssteuer fällt auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer (genannt als plusvalía municipal) an. Eine Grundbucheintragung der Schenkung ist nicht möglich, ohne deren Beantragung.
  8. Schließlich nochmals der Hinweis, die Schenkung muss in notarieller spanischer Urkunde erfolgen und die spanischen Normen des Zivilgesetzbuches Art. 633 ff sind anzuwenden.
  9. Die fachkompetente Abwicklung einer Schenkung in Spanien hat folgende Schritte und ist ein komplexes Verfahren, durch das Sie RA D. Luickhardt mit seinem LEGALIUM Team begleitet.

Schritte einer Schenkung in Spanien

  • Feststellung des steuerlichen Verkehrswertes der zu verschenkenden spanischen Immobilie
  • Berechnung der Gewinnsteuer  
  • Berechnung der plusvalía municipal
  • Kostensimulation; Anwaltskosten, Notar, Grundbuch
  • Entscheidung, ob Schenkung oder Abwarten der in der Regel günstigeren Erbschaft
  • Wenn der Entschluss der Schenkung feststeht, Vollschenkung oder Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
  • Vorbereitung der notariellen Vollmachten, wenn Schenker und Beschenkter nicht beim Notartermin zur Schenkung gleichzeitig anwesend sein können  
  • Vorbereitung der Schenkungsurkunde  
  • Erläuterung der spanischen Schenkungsurkunde in deutscher Sprache  
  • Unterschrift der notariellen Schenkungsurkunde
  • Erstellung der Schenkungssteuererklärung in Spanien           
  • Antrag auf Festsetzung der plusvalía municipal           
  • Grundbucheintragung  
  • Erstellung der spanischen Gewinnsteuererklärung             
  • steuerliche Vertretung durch unsere Kanzlei für Rückfragen der spanischen Finanzbehörde. Die Finanzbehörde hat ein vier Jahre andauerndes Prüfungsrecht der Schenkung.

Nutzen Sie unseren Rechtsanwaltsservice in ganz Spanien zur Vollvertretung und Vollabwicklung bei der Schenkung in Spanien!


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