Schiffscontainer: P&R Gruppe meldet Insolvenz an! 51.000 Anleger betroffen

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Drei Gesellschaften der P&R-Gruppe aus Grünwald, München, haben Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht – Insolvenzgericht – München gestellt, wie der SPIEGEL berichtet.

Die Insolvenz betrifft nach Aussagen des Insolvenzverwalters rund 51.000 Anleger und hat das Zeug, einer der größten Finanzskandale auf dem grauen Kapitalmarkt der letzten Jahre zu werden.

Derzeit ist noch wenig über die Hintergründe der Insolvenz bekannt. Wir prüfen intensiv die Sach- und Rechtslage für unsere Mandanten sowie die Verantwortlichkeiten für den Zusammenbruch der P&R Gruppe. Fest stehen dürfte, dass durch die Insolvenz dem Anleger ein hoher Schaden entstehen wird. Nach unseren Erfahrungen schließen sich an eine derart große Insolvenz für die Anleger hoch komplexe und vielfältige Fragen auf dem Gebiet des

  • Insolvenzrechts,
  • Gesellschaftsrechts und
  • Schadensersatzrechts

an. Ohne anwaltliche Hilfe dürfte es für die Anleger schwer werden, die nun anstehende Entwicklung zu überblicken und zu bewältigen. Derzeit vertritt die Kanzlei in einer anderen großen Unternehmensinsolvenz über hundert Gesellschafter. Die Kanzlei hat die Einberufung eines Gläubigerausschusses durchgesetzt. Über den Gläubigerausschuss konnte entscheidend Einfluss auf das weitere Schicksal der Gesellschaft genommen und die Interessen der Anleger optimal vertreten werden.

Auch im Rahmen der „P&R Insolvenz“ sollte dringend, schon im vorläufigen Insolvenzverfahren, ein vorläufiger Gläubigerausschuss einberufen werden. Nutzen Sie die Expertise der Kanzlei in der Vertretung geschädigter Gesellschafter in der Unternehmensinsolvenz und in Schadensersatzverfahrens gegen Verantwortliche auf dem Grauen Kapitalmarkt.

Sie haben die Möglichkeit, sich über die Kanzlei unverbindlich registrieren zu lassen. Sie erhalten laufend aktuelle Informationen über die Entwicklung der „P&R Insolvenz“ und zu Ihren weiteren Möglichkeiten und Rechten. Die Kosten einer anschließenden Vertretung werden in solchen Fällen von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Die Kanzlei bietet Ihnen an, die Deckungsanfrage und die laufende Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei zu übernehmen. Sollten Sie nicht rechtschutzversichert sein, bietet Ihnen die Kanzlei eine kostenlose Erstberatung an.

Wenn Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Siburg, LL.M. gerne für ein Telefonat zur Verfügung.


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