Insolvenz der P&R Gruppe: Was kommt nun auf die Anleger zu? Interessengemeinschaft gegründet

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Mit sogenannten Direktinvestments in Container warb die P&R Gruppe um Anleger. Dabei kauften die Anleger Container von der P&R Gruppe, die gleichzeitig die Vermietung für eine festgelegte Laufzeit übernahm. Für das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit wurde den Anlegern in Aussicht gestellt, dass die Container von der P&R Gruppe zurückgekauft werden würden.

Das Konzept ging offenbar finanziell nicht auf. Zunächst verzögerten sich Mietzahlungen und Rückkäufe von Containern, nun sind mehrere Gesellschaften der P&R Gruppe offenkundig zahlungsunfähig. Am 19.03.2018 hat das Amtsgericht München vorläufige Insolvenzverwalter für drei Gesellschaften bestellt. Anleger stehen nun vor vielen Fragen.

Wir helfen Anlegern, die in Container der P&R Gruppe investiert haben, ihre Rechte zu sichern und geltend zu machen. Anleger können sich kostenlos für die Interessengemeinschaft P&R Container registrieren.

Registrierten Anlegern bieten wir Informationen rund um ihre Rechte, bezogen auf die Insolvenz der Gesellschaften und die eigene Anlage. Zusätzlich bieten wir die Prüfung von Ansprüchen gegenüber Dritten an, um mögliche Verluste zu vermeiden. Im Rahmen der Interessengemeinschaft prüfen wir auch ein gemeinsames Handeln der Anleger und bieten die Vertretung auf zukünftigen Gläubigerversammlungen an.

FAQ – Fragen und Antworten:

1. Was bedeuten die Insolvenzanträge?

Hintergrund der Insolvenzanträge ist die offensichtliche Überschuldung von drei Gesellschaften der P&R Gruppe. Nun wird geprüft, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sollten Insolvenzverfahren über Gesellschaften eröffnet werden, mit denen die Anleger Verträge geschlossen haben, müssen Anleger ihre Forderungen gegen diese Gesellschaften anmelden, um Zahlungen aus der Insolvenzmasse zu erhalten.

2. Was passiert mit den Containern?

Es bleibt zunächst abzuwarten, ob die Rückkaufverträge noch erfüllt werden und Mietzahlungen erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt sich die Frage der Verwertung der Container und die Frage nach Ansprüchen auf Zahlung zukünftiger Mietzahlungen. Theoretisch könnten Anlegern sogar Forderungen wie zum Beispiel Standgebühren von Reedereien für die im Eigentum der Anleger stehenden Container drohen.

3. Ansprüche gegen Dritte

Um verlustfrei aus der Anlage wieder herauszukommen, kann es eine Möglichkeit sein, Ansprüche auf Schadensersatz zum Beispiel gegen beratende Banken oder Sparkassen bzw. Anlageberater und Vermittler geltend zu machen, wenn diese unzureichend über Risiken wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko der Investition aufgeklärt haben. Ob dies der Fall ist, kann in jedem Einzelfall geprüft werden. Hierbei gilt es insbesondere auch die Frage der Verjährung zu beachten, sodass unter Umständen schnelles Handeln erforderlich sein kann.

Für betroffene Anleger hat die Kanzlei ARES Rechtsanwälte, eine auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierte Sozietät, eine Interessengemeinschaft eingerichtet, bei der sich Anleger kostenlos und unverbindlich registrieren können, um weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens zu erhalten und Interessen bündeln zu können. Melden Sie sich einfach telefonisch, per E-Mail oder per Fax oder nutzen Sie das Kontaktformular.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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