Schiffsfonds: DFH 79 - Deutsche Fonds Holding BETEILIGUNGSANGEBOT 79: Insolvenzverfahren eingeleitet

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Insolvenzverfahren eingeleitet: DFH 79 – Deutsche Fonds Holding BETEILIGUNGSANGEBOT 79 Multipurpose-Schiffe MS „Beluga Nomination“ & MS „Beluga Navigation“ – Anlegern könnte der Totalverlust drohen

Die beiden Schiffsgesellschaften MS „Neele“ Shipping GmbH & Co. KG und MS „Marie“ Shipping GmbH & Co. KG als Eigentümer der beiden Mehrzweckfrachter des Fonds DFH 79 – Deutsche Fonds Holding BETEILIGUNGSANGEBOT 79 Multipurpose-Schiffe MS „Beluga Nomination“ & MS „Beluga Navigation“ sind durch das Amtsgericht Stuttgart unter die vorläufige Verwaltung eines Insolvenzverwalters gestellt worden, berichtet das fondstelegramm.

Unter der Überschrift „Gute Gründe für eine Beteiligung“ warb man mit einem Hochglanzprospekt in den Jahren 2006 und 2007 um Anleger. Die Beluga-Group als Vertragsreeder des Fonds sollte die langjährige Auslastung der Schiffe und die Rendite für die Anleger sichern. Doch schon 2011 musste die Beluga-Group Insolvenz anmelden. Zudem wurde einer der Frachter im selben Jahr Opfer eines Piratenüberfalls. Ein Chartervertrag mit Thorco Shipping und die Umbenennung der Schiffe des Fonds in Thorco Attraction und Thorco Ambition war ganz offensichtlich nicht der finanzielle Rettungsanker.

Für die Anleger des geschlossenen Fonds mit einer erstmaligen Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2021 bedeutet das vorläufige Insolvenzverfahren die Gefahr, das angelegte Geld im schlimmsten Falle vollständig zu verlieren. Als Kommanditisten des Fonds werden Anleger bei einer Verteilung von Geldern im Falle der nun drohenden Regelinsolvenz nachrangig u. a. nach Fremdkapitalgebern wie kreditgebenden Banken berücksichtigt. Auf beiden Schiffen des Fonds lasten zudem vorrangige Sicherheiten der Bremer Landesbank in Millionenhöhe. In Anbetracht des Überhangs an Verbindlichkeiten gegenüber Vermögen droht ggf. sogar ein Totalverlust.

Zum 31. Dezember 2011 waren die Gesellschaften MS „Neele“ Shipping GmbH & Co. KG und MS „Marie“ Shipping GmbH & Co. KG bereits bilanziell hoch überschuldet. Mit Tilgungsstundungen der darlehensgebenden Bank und dem Einwerben von neuem Anlagekapital versuchte die Geschäftsführung noch im Jahre 2013 den Fonds vor der Insolvenz zu bewahren. Bei Vorlage des Jahresabschlusses am 28.03.2013 sah man noch keine Notwendigkeit eines Insolvenzantrages. Nun reiht sich aber auch dieser Fonds in die nicht zu enden scheinende Liste der Schifffahrtsinsolvenzen ein. Was können Anleger tun? Unter anderem für den Vertrieb des Fonds an Anleger sind ausweislich des Prospektes Provisionen in Höhe von insgesamt 12,78% der Beteiligungssumme geflossen. Sollten Anleger vor dem Erwerb der Beteiligung über Provisionszahlungen an beratende Banken oder über Risiken des Fonds von den beratenden Banken oder Vermittlern nicht hinreichend aufgeklärt worden sein, können diese Ansprüche gegen die beratende Bank bzw. gegen den Vermittler auf Rückabwicklung geltend machen. Damit ist ein verlustfreier Ausstieg aus der Kapitalanlage möglich. Einige Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz drohen wegen der Unregelmäßigkeiten im Jahre 2011 schon zum Jahresende 2014 zu verjähren.

Rechtsanwalt Simon Bender von der ARES Rechtsanwälte GbR ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert. Betroffene Anleger des Fonds können sich hinsichtlich der Einschätzung der individuellen Rechtslage an die ARES Rechtsanwälte GbR wenden, um mögliche rechtliche Schritte zu erörtern und prüfen zu lassen.

Nähere Informationen erhalten Anleger unter Tel.: 069-770394690 bzw. unter www.ares-recht.de



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