Schiffsfonds: Targobank verhindert durch Anerkenntnis „in letzter Sekunde“ eine Verurteilung

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Der von dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Pascal John (mzs Rechtsanwälte) vertretene Anleger des Schiffsfonds „Santa-B Schiffe“ kann aufatmen. Der Prozess auf Schadensersatz wegen Falschberatung gegen die Targobank, die ihm das „faule“ Papier empfohlen hatte, ist früher beendet, als er dachte.

Das war passiert: Nachdem die Targobank in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf (10 O 141/15) zugestanden hatte, dass die Bank ihn bei Zeichnung des Fonds im Jahre 2006 nicht über die „weichen Kosten“ informiert hatte, sahen die Richter nach kurzer Beratung einen Schadensersatzanspruch des Anlegers für begründet an und schlugen einen Vergleich in Höhe von 75 % für den Anleger vor. Die Targobank wollte hierauf nicht eingehen und unterbreitete nach der Verhandlung ein Angebot in Höhe von nur 2/3.

Damit blieb die Targobank noch unter dem gerichtlichen Vorschlag. Das war für den Kläger natürlich nicht akzeptabel, so Rechtsanwalt John. Dass die Bank ankündigte, das für den 04.12.2015 erwartete Urteil obergerichtlich überprüfen lassen zu wollen, war ebenfalls nur ein „Bluff“, so John weiter. Denn einen Tag vor Verkündung des Urteils erreichte uns vom Landgericht Düsseldorf per Fax die Nachricht, dass ein Anerkenntnis von der Targobank vorliegen würde.

Rechtsanwalt John erklärt: „Ab und an greifen Banken zu diesem Mittel, um die schriftliche Abfassung der Urteilsgründe, die für viele Parallelfälle Bedeutung hätte, zu verhindern. Gerade vor ihrem „Heimatgericht“ in Düsseldorf (Sitz der Targobank) sei dies für die Bank natürlich wichtig.“

John weiter: „Für die Fortbildung der Rechtsprechung sowie die weiteren Anleger ist dies natürlich schade. Meinem Mandanten dürfte es nur Recht sein, dass die Bank gekniffen hat, da er auf diese Weise vollen Schadensersatz in Höhe von 30.000,00 EURO von der Bank erhält und diese auch die gesamten Kosten des Verfahrens tragen muss. So muss mein Mandant nun auch nicht mehr durch die Berufungsinstanz.“

Es war bereits das zweite Anerkenntnis der Targobank in den von mzs Rechtsanwälte vertretenen Schiffsfonds-Fällen: Zuletzt hatte die Targobank im Oktober 2014 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (I-16 U 196/13) wegen verschwiegener Innenprovisionen ein Anerkenntnis erklärt.

mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf sind seit vielen Jahren auf die Vertretung geschädigter Schiffsfonds-Anleger spezialisiert.

Weitere Informationen unter: www.schiffsfonds-recht.de



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