Schlechte Bewertung im Internet – kann ich die löschen lassen?

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Das Internet bietet jede Menge Freiraum, seine Meinung kundzutun und Erfahrungen zu teilen, was in den meisten Fällen ja auch von Vorteil ist.

Doch was ist, wenn ich mich durch die Bewertung ungerecht behandelt fühle oder an der Wahrhaftigkeit der Äußerung zweifle?

Der Klassiker ist z.B. eBay, wo die Echtheit eines Produkts angezweifelt wird oder auf Bewertungsplattformen wie Yelp oder Jameda, auf denen eine Dienstleistung schlecht bewertet wird und die Gefahr einer Geschäftsschädigung besteht.

Letzteres ist entscheidend, da man juristisch zwischen Tatsachen oder reinen Meinungsäußerungen unterscheidet, während Beleidigungen oder Verleumdungen per se unzulässig sind.

Daher sollte im Einzelfall geprüft werden, in welche Richtung die beanstandete Äußerung geht. Anschließend ist zu beraten, wie weiter vorzugehen ist.

Habe ich Belege dafür, dass es sich bei der von mir angebotenen Ware um ein Original handelt, so sollte eBay oder der jeweilige Seitenbetreiber kontaktiert werden und eine Löschung bewirkt werden können.

Bei Plattformen wie Jameda besteht außerdem ein Auskunftsanspruch, ob die Bewertung auf einen wirklichen Behandlungstermin zurückgeführt werden kann. Sofern dies nicht der Fall ist, müssen die Seitenbetreiber die Bewertung ungeprüft löschen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, den Verfasser zur Klärung aufzufordern oder eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Generell gilt, dass man negative Bewertungen nicht ohne Weiteres akzeptieren muss.

Allerdings kann ein gemischtes Bewertungsprofil auch der Glaubwürdigkeit dienen, sofern die Äußerungen nicht geschäftsschädigend sind, sollte man im Einzelfall überlegen, womit man leben kann und womit nicht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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