Schlechte Google Bewertung löschen (1-Stern ohne Kommentar) Aktuelles Urteil des OLG Köln stärkt Rechte von Unternehmen!

  • 4 Minuten Lesezeit

Das OLG Köln schiebt Fake-Bewertungen auf Google Maps einen Riegel vor. Wir haben das Urteil für Sie zusammengefasst und um einige Informationen rund um das Thema "Google Bewertungen löschen" ergänzt:


Bewertungen auf Google (Google Maps oder Google Unternehmensprofile) sind die Visitenkarten von Unternehmen im Internet. Ein guter Bewertungsdurchschnitt auf Google ist für Unternehmen wichtiger denn je.

Auf den ersten Blick ins Google Unternehmensprofil eines Unternehmens entscheidet sich für einen Verbraucher oftmals, ob er überhaupt Kontakt zu dem Unternehmen aufnehmen möchte. 

Stellen Sie sich einmal selbst ehrlich die folgende Frage: 

Sie haben 3 Restaurants zur Auswahl und diese weisen in den Google Bewertungen Durchschnitte von 2,4 Sternen, 3,3 Sternen und 4,9 Sternen auf, welches dieser drei Restaurants würden Sie in die engere Auswahl nehmen und welches würden Sie sich vielleicht nicht einmal näher anschauen?

Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir genau, wie wichtig positive Google Bewertungen bzw. ein entsprechend guter Bewertungsdurchschnitt sind. So berichten uns Unternehmer, denen wir geholfen haben, dass sie mehr Umsatz generiert und auch mehr Bewerbungen von potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten haben, nachdem schlechte Google Bewertungen gelöscht werden konnten. Uns verwundert dieses nciht, da wir die Zusammenhänge kenne nund verstehen:

Im Internet sind zahlreiche Studien verfügbar, die diese Aussagen unterstützen. Deshalb ist es ratsam, sich nicht einfach mit negativen Google Rezensionen oder Bewertungen zufriedenzugeben, sondern aktiv dagegen vorzugehen. Schließlich steht Ihre Reputation und Ihr Online-Ruf auf dem Spiel.


1. Auch von schlechten Google Bewertungen betroffen ? Löschen lassen!


Sind Sie von schlechten Google bewertungen betroffen und haben Sie vielleicht auchschon selber erfolglos den Versuch gestartet, diese schlechten Google  Bewertungen zu entfernen? Gerne unterstützen wir Sie zum günstigen Festpreis im Paket ab 38.- € (zzgl. 19% MwSt.) je Bewertung.


2. Aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln zum Thema "schlechte Google Bewertungen löschen"


In dem Fall vor dem OLG Köln ging es um eine 1-Sterne-Bewertung auf Google ohne Kommentar von einer Person, die kein Kunde des bewerteten Unternehmens war.

Das OLG Köln hat mit seinem Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22 entschieden, dass eine durch einen Mitbewerber abgegebene 1-Sterne-Google-Bewertung dann rechtswidrig ist (mit der Folge, dass Google zur Löschung der betreffenden Entfernung verpflichtet ist), wenn es keine über den bloßen Kontakt hinausgehende Kunden- oder Geschäftsbeziehung gegeben habe.


Was war geschenen?

Ein Unternehmen aus der IT-Branche hat ein anderes IT-Unternehmen auf Google mit einer 1-Sterne-Bewertung ohne Kommentar bewertet und das, obwohl es keine Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Utnernehmen gegeben hatte.

Zwar gab es von dem bewertenden Unternehmen eine Kontaktaufnahme zum bewerteten Unternehmen, welches schließlich gegen die schlechte Google Bewertung des kontaktierenden Unternehmens geklagt hatte, ein solcher bloßer Kontakt reiche aber nach Auffassung des OLG Köln gerade nicht aus, um ein Unternehmen auf Google bewerten zu dürfen. Vielmehr verlangte des OLG Köln - aus meier Sicht absolut zutreffender Weise - dass es zwischen dem Bewerter und de mbewertete nUtnernehmen zwingend eine vorherige geschäftliche Beziehung gegeben haben muss. Ohne Geschäftskontakt also kein Recht zur Bewertung.

Für Interessierte ist das Urteil des OLG Köln hier  verlinkt.

Damit reiht sich das Urteil des OLG Köln in die unterneherfreundliche Rechtsprechung aus den letzten Jahren ein. 

Vor gut einem Jahr hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass negative Google Bewertungen von Nichtkunden unberechtigt sind und daher gelöscht werden können (BGH, Urteil v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20).

Hier eine ausführliche Besprechung von mir zu diesem BGH - Urteil :


https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


3. Schlechte Google Rezensionen/Bewertungen löschen lassen

Gerner sind wir auch Ihnen dabei behilflich, Ihre schlechten Google Bewertungen bzw. negativen Google Rezensionen entfernen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet kennen wir alle Argumentationen , um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen (z. B. Fakebewertungen 1-Sterne Bewertungen ohne Kommentar) zu erreichen.


4. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzhlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Bewertungen erfolgreich beseitigen können.

Wir von der Kanzlei Dr. Newerla freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de).

Nutzen Sie auch gerne die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Bewertung). Weitere Preisinformationen und unsere Staffelungen finden Sie auf unserer Webseite (www.bewertugnsbeseitiger.de )


5. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema