Schlechte / Negative Yelp-Bewertungen löschen lassen

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Yelp ist eines der meistgenutzten Bewertungsportale im Internet. Mit einem Quartalsumsatz von 232 Millionen US-Dollar im ersten Quartal 2021 und 224 Millionen Bewertungen (Stand: Dezember 2020) gehört Yelp zu den absoluten Big Playern im Online-Bewertungssegment.

Daher sind gute Bewertungen bzw. Rezensionen auf Yelp für Unternehmen heutzutage essenziell und können zweifelsfrei als geschäftsfördernd angesehen werden. Negative Bewertungen können hingegen potenzielle Kunden abschrecken und sich sogar in kürzester Zeit geschäftsschädigend auswirken. Umsatzeinbußen bis hin zu Existenzgefährdung können die Folge schlechter Rezensionen auf Yelp sein.

Selten werden bei Bewertungen Klardaten ersichtlich, die auf die Identität des Verfassers einer Bewertung schließen lassen können. Oft erfolgt das Bewerten anonym. Die Folge: Bewertende schreiben unter dem Schutzmantel der Anonymität zum Teil schmälernde, unwahre oder gar beleidigende Äußerungen in den Bewertungen. Derartige negative Bewertungen muss man nicht über sich ergehen lassen. Stattdessen sollte man versuchen diese löschen zu lassen, um weitere Schäden frühzeitig einzugrenzen.

Welche Bewertungen kann man löschen lassen?

Reine Meinungsäußerungen (z.B. „Dieses und jenes hat mir persönlich nicht gefallen“) sind an sich zulässige Bewertungen. Hierbei handelt es sich um rein subjektives Empfinden des Bewertenden, weshalb sich dagegen rechtlich nichts machen lässt. Allerdings sind Meinungsäußerungen an eine wahre Tatsachenlage gebunden, z.B. dass man die bewertete Dienstleistung auch wirklich in Anspruch genommen hat.

Falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Beleidigungen sind hingegen unzulässig. Hiergegen kann und sollte rechtlich vorgegangen werden.

Wie sieht es mit Sternebewertungen aus?

Sterne- bzw. Punktebewertungen werden rechtlich als Meinungsäußerungen eingeordnet. Daher gelten auch bei Sternebewertungen die Kriterien einer wahren Tatsachenlage. Wurde die bewertete Dienstleistung überhaupt nicht in Anspruch genommen, ist auch eine Sternebewertung unzulässig und es kann dagegen vorgegangen werden.

Wie kann man gegen negative Bewertungen vorgehen?

Je nach Einzelfall kann es folgende Möglichkeiten geben, gegen unzulässige negative Bewertungen vorzugehen:

  • Den Verfasser der Bewertung abmahnen lassen.
  • Yelp direkt auffordern, die Bewertung zu löschen.

Bei negativen Bewertungen empfiehlt es sich, sich fachanwaltlich zu den einzelnen Bewertungen beraten zu lassen. So können Ihre Möglichkeiten, rechtlich gegen einzelne Bewertungen vorzugehen, im Detail geprüft werden. Bei Vorliegen unzulässiger Bewertungen können Sie mit anwaltlicher Unterstützung die richtigen rechtlichen Schritte einleiten, um möglichst effizient gegen einzelne Bewertungen vorzugehen.

Wenn Sie eine Negativbewertung bekommen haben, ist ein schnelles Handeln gefordert, damit die Möglichkeit erhalten bleibt, mögliche Ansprüche unverzüglich in einem Eilverfahren (innerhalb eines Monats) geltend zu machen.

Wir beraten bundesweit zu negativen Bewertungen auf sämtlichen Bewertungsportalen!

Egal ob Yelp, Google, eBay, Jameda oder eine der anderen vielen Bewertungsportalen im Internet: Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns für ein unverbindliches Erstgespräch, wenn Sie Fragen zu einzelnen negativen Bewertungen haben. Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns:

  • Telefonisch: 040 53308720 oder 030 20649405
  • Via E-Mail: hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Über anwalt.de: Über das untenstehende Feld „Nachricht senden“ (Bitte hier auch nochmal in die Nachricht an uns Ihre Telefonnummer einfügen, vielen Dank.)

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