Schmuddelwedda Abmahnung der Motion E-Services GmbH und Motion E-Commerce GmbH Von Have Fey Rechtsanwälte

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Motion E-Services GmbH, ausgesprochen durch die CBH Rechtsanwälte, wegen der unberechtigten Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbildwerke eines „Schmuddelwedda“ Mantels bzw. einer Jacke, vor.

Dies ist nicht die erste Abmahnung der Motion E-Services GmbH, die uns vorliegt und die über die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Tesdorpfstraße 8 20148 Hamburg) ausgesprochen wurde.

Die Motion E-Services GmbH bzw. Motion E-Commerce GmbH bietet unter anderem auf der Webseite dreimastershop.de Winterjacken und Wintermäntel, Regenjacken und Regenmäntel der Marken Dreimaster und Schmuddelwedda zum Verkauf an.

I. Die Abmahnung und der Vorwurf der CBH Rechtsanwälte

In der Abmahnung wird der/dem Betroffenen die unberechtigte Nutzung bestimmter Bilder eines „Schmuddelwedda“ Mantels auf der Plattform www.ebay-kleinanzeigen.de vorgeworfen. Die CBH Rechtsanwälte gehen davon aus, dass es sich bei den genutzten Fotografien um Lichtbildwerke nach § 2 UrhG handelt. Es wird die unlizenzierte Nutzung der Bilder vorgeworfen. Es sollen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 124 Euro und die Kosten für einen Testkäufer in Höhe von 92,99 Euro gezahlt werden. Es wird Auskunft über die Dauer, die Art und den Umfang der Nutzung verlangt. Ein Schadenersatz wird zunächst nicht beziffert.

II. Die Rechtslage bei Abmahnung im Urheberrecht?

Die Verwendung von Fotos bei ebay.de und eBay-Kleinanzeigen oder bei Markt.de und weiteren Plattformen ist ohne Zustimmung des Urhebers rechtswidrig. Eine unberechtigte Verwendung von Bildmaterial ist ohne Zustimmung des Urhebers nicht zulässig. Jede Nutzung von Bildmaterial bedarf des Abschlusses einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Urheber.

Die Vervielfältigung im Sinne des § 16 Abs. 1 UrhG und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der § 19a UrhG ist rechtswidrig, wenn die Verwendung geschützter Lichtbildwerke und Lichtbilder ohne Zustimmung erfolgt. Die Verwendung ohne Zustimmung verletzt daher das Urheberrecht, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (§16 Abs. 1 UrhG) und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).

III. Rechtstipp bei einer Abmahnung im Urheberrecht

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und die Abmahnung und weitere Schreiben durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Beachten Sie in jedem Fall die Fristen. Lassen Sie eine Frist nicht verstreichen! Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung, ohne diese vorab prüfen zu lassen. Teilweise verpflichten Sie sich zu mehr, als notwendig ist. Unterschreiben Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ist das rechtswidrig im Internet verbreitete Bildmaterial noch nicht vollständig gelöscht, so kann dies dazu führen, dass Sie eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen haben.

IV. Was kann ich jetzt tun, wenn ich eine Abmahnung im Urheberrecht erhalten habe?

  • Senden Sie uns das Abmahnungsschreiben zu – wir helfen sofort.
  • Sie müssen auf eine Abmahnung im Urheberrecht unbedingt reagieren.
  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst. Sie verpflichten sich im Zweifelsfall zu mehr als zwingend nötig.
  • Wir überprüfen die Abmahnung. Unwirksame Abmahnungen können wir zurückweisen.
  • Sollten Sie das Urheberrecht verletzt haben, geben wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab.

V. Fazit zur Abmahnung im Urheberrecht

Eine urheberrechtliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Werden Fristen missachtet oder die Abmahnung gar ignoriert, droht ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und eine Klage sowie weitere erhebliche Kosten.

VI. Wir helfen bei Abmahnungen im Urheberrecht!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können wir Ihnen helfen. Gerne überprüfen wir für Sie eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte. Wir helfen Ihnen bei Abmahnungen im Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht oder Wettbewerbsrecht.

Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten? Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Haben Sie auch eine Abmahnung der Motion E-Services GmbH über die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Hamburg erhalten, so wenden Sie sich gerne unverbindlich an uns.



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