Schock für E-Auto-Käufer: Wegfall der BAFA-Prämie - Umweltbonus - Was tun?
- 1 Minuten Lesezeit
Die Nachricht traf unvorbereitete E-Auto-Käufer wie ein Schock: Am 16.12.2023 verkündete Wirtschaftsminister Robert Habeck, dass die Antragsfrist für die Kaufprämie von E-Autos bereits am nächsten Tag vorzeitig enden würde. Dies sorgte bei Zehntausenden, möglicherweise sogar Hunderttausenden von Autokäufern, für Verunsicherung und Unmut. Viele hatten fest mit der Förderung gerechnet und sie bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigt. Ein entscheidender Punkt war, dass der Antrag auf den Umweltbonus erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden konnte. Personen, die kurz zuvor ein E-Auto bestellt hatten, konnten somit keinen Antrag mehr stellen. Die Frist verkürzte sich so drastisch, dass Betroffene wenig Handlungsspielraum hatten. Eine gute anwaltliche Vertretung lohnt sich immer.
Handlungsmöglichkeiten für betroffene Autokäufer
1. Widerruf des Kaufvertrags
Sofern es sich um einen Kaufvertrag handelt (nicht um einen Leasingvertrag), besteht oft die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Eine Überprüfung des Vertrags auf Widerrufsmöglichkeiten ist ratsam.
2. Verhandlungen mit Autohändlern
Einige Autohändler bieten möglicherweise an, den Umweltbonus trotz des Wegfalls der Prämie als Nachlass auf den Kaufpreis zu gewähren. Verhandlungen darüber können eine Option sein.
3. Geltendmachung Schadenersatz gegenüber dem deutschen Staat
Der deutsche Staat hat ein Förderversprechen abgegeben, das er kurzfristig zurückgenommen hat. Hieraus ergeben sich mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Staat. Betroffene können den Wegfall der Förderung als Bruch des Vertrauens betrachten.
4. Rechtsschutz in Anspruch nehmen
Sofern rechtsschutzversichert, können wir für Betroffene die Deckungsanfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung kostenlos übernehmen.
5. Kontaktieren Sie uns
Wenn eine Lösung durch Vertragsrücktritt aufgrund gestörter Geschäftsgrundlage oder Schadensersatzansprüche gegen den deutschen Staat in Erwägung gezogen wird, ist der Kontakt mit erfahrenen Anwälten ratsam.
Wir stellen eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie.
Kontaktieren Sie uns:
Website: https://www.tes-partner.de/
E-Mail: info@tes-partner.de
Artikel teilen: