Scholz Holding: Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche gegen solvente Haftungsgegner!

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Anleger der Scholz-Holding haben schlimme Verluste zu befürchten:

In der Anleihegläubigerversammlung, die am 19.05. in Wien stattfand, wurde beschlossen, dass Anleihegläubiger nur 7,671 % ihres Kapitaleinsatzes zurückerhalten.

Anleger sollen somit auf über 90 % ihres eingesetzten Kapitals verzichten.

Von der ursprünglich 182,5 Mio. € schweren Anleihe wurden nun also über 165 Mio. € vernichtet, die Anleger müssen somit Verlusten in Höhe von über 90 % ins Auge sehen“.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg prüfen daher auch gerade Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen aus möglicher Prospekthaftung im engeren Sinne und eventuellen weiteren Ansprüchen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Unserer Ansicht nach wurden wesentliche Kriterien im Verkaufsprospekt nicht richtig dargestellt, insbesondere die Geldflüsse nicht korrekt dargestellt.“

Wer kann hierfür verantwortlich gemacht werden?

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner könnten eventuell Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne bei der 2012 heraus gegebenen Anleihe bereits verjährt sein, was natürlich im Einzelfall geprüft werden muss.

Auch sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner vor allem darauf achten, hier solvente Haftungsgegner in die Verantwortung zu nehmen.

Dr. Späth hierzu: „Wir sind der Ansicht, dass mit recht hoher Wahrscheinlichkeit ein solventer Haftungsgegner, der auch versichert ist, in die Haftung genommen werden kann. Hier prüfen wir gerade intensiv rechtliche Schritte.“

Auch ist für die deutschen Anleger wichtig, dass diese in Deutschland, und nicht etwa in Österreich oder England klagen müssen. Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner war die Sitzverlegung nach London vor allem dazu gedacht, hier die Vorschriften des deutschen Insolvenzrechts zu umgehen.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner können deutsche Anleger somit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland vor deutschen Gerichten klagen, ein erheblicher Vorteil für deutsche Geschädigte.

Geschädigte Anleger der Scholz-Holding können sich an Dr. Späth & Partner wenden, und sollten keinesfalls ihren Verlust einfach so hinnehmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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