Schon gewusst? Unterschied Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht

  • 1 Minuten Lesezeit
Im Arbeitsrecht gibt es einen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt.

Für Dienste und Leistungen, die ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber erbringt, erhält er als Entgelt eine Vergütung. Dieser Brutto-Betrag ist vom Arbeitgeber vor Abzügen durch Abgaben und Steuern, wie z. B. Sozialversicherungs-Beiträgen, zu zahlen. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt in der Regel monatlich aus. Zwischen Lohn und Gehalt gibt es einen Unterschied. Dieser liegt in der Berechnung des Entgelts.


Gehalt

Meistens zahlt der Arbeitgeber das Entgelt in Form eines monatlichen Gehalts aus. Dieses hängt nicht von der Anzahl an Arbeitstagen oder der tatsächlichen Arbeitsleistung ab. Somit bleibt die Höhe jeden Monat unverändert, egal ob der Arbeitnehmer mehr oder weniger gearbeitet hat. Auch bei einem Arbeitsausfall wegen Urlaub oder Krankheit erhält der Beschäftigte sein gewohntes Gehalt.


Lohn

Der Lohn berechnet sich hingegen nach der tatsächlich geleisteten Arbeit. Das bedeutet, der Betrag variiert. Für die Urlaubs- sowie Feiertage fällt eine stundenweise Berechnung an. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber einen Stücklohn ausbezahlt. Dieser berechnet sich nach fertiggestellter Stückzahl. Die Entlohnung der Urlaubs- sowie Feiertage berechnet der Arbeitgeber anhand der Durchschnittsleistung.


Mindestlohn

Der Mindestlohn beträgt seit Oktober 2022 12,00 Euro pro Arbeitsstunde. Dies beschreibt den Bruttolohn. Das bedeutet, dass es nicht zulässig ist, im Arbeitsvertrag eine niedrigere Vergütung festzulegen.


Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Nutzen Sie hier gerne auch unser Formular für die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.


Stichworte: Arbeitsrecht, Lohn, Gehalt, Mindestlohn, Entgelt, Vergütung, Entlohnung

Foto(s): stock.adobe.com/611434084

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Agster

Beiträge zum Thema