Schon wieder: Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte | Markenverletzung Gaya

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Der Abmahner

Derzeit erreichte uns zum wiederholten Mal eine Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH, welche von der Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner ausgesprochen wurde. Das Unternehmen vertreibt und stellt Bekleidung und Accessoires her. Als Inhaber der eingetragenen Marke „Gaya“ mahnen sie markenrechtlich ab.

Der Vorwurf

Gerügt wird vorliegend der Verkauf von Schmuck auf der Internetseite „Etsy“ mit der Beschreibung „Gaya“. Darin sei ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu sehen, da die Marke mit der Nummer 30 2016 009 405 ausschließlich vom Markeninhaber, der FAST Fashion Brands GmbH, gebraucht werden dürfte.

Die Forderung

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Darin wird der Abgemahnte zur Auskunftserteilung, zur Schadenersatzzahlung sowie zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten, welche sich aus einem Streitwert von 30.000 € ergeben, verpflichtet.

Unsere Einschätzung

Gefährlich ist diese Abmahnung deshalb, da ein Zuwiderhandeln mit einer einseitig zu bestimmenden Vertragsstrafe geahndet wird. Außerdem sollte vorsichtig bezüglich der Auskunftserteilung gehandelt werden, da mit diesen Informationen die Höhe der Schadenersatzforderung bestimmt wird.

Unser Rat

Zu welcher Auskunftserteilung Sie konkret verpflichtet sind und welche Sie verweigern dürfen, ist abhängig von Ihrem spezifischen Sachverhalt. Daher sollte nicht nur die Abmahnung wie im Allgemeinen von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden, sondern auch Rat bezüglich der zu erteilenden Auskünfte gesucht werden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte selbstverständlich auch erstellt werden. 

Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

 Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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