Schon wieder Rückruf im VW-Abgasskandal – jetzt auch T5 und T6 (VW-Bus) betroffen

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VW kommt nicht zur Ruhe. 

Trotz aller Beteuerungen bleibt es dabei. Der VW-Konzern lässt immer noch vom Diesel-Abgasskandal betroffene Fahrzeuge mit Betrugssoftware auf die Straße.

Nun hat das Kraftfahrt-Bundesamt am 24.1.2020 einen weiteren Riegel vorgeschoben. Es handelt sich um einen verpflichteten KBA-Rückruf. Nach Angaben von VW wurde keine Abschaltvorrichtung eingebaut, die den Stickoxidausstoß regelt. Aus unserer Sicht ist dies jedoch anders, es handelt sich hier um die Software der Getriebesteuerung, die beim Beschleunigen (egal ob gewollt oder ungewollt) einen falschen Gang einlegt und somit die Stickoxid-Grenzwerte überschreiten lässt.

Ein Schelm der Böses dabei denkt.

Es handelt sich um insgesamt knapp 30.000 T5 und T6, die auch unter den Namen Buli, Camper, Multivan, Caravelle, California oder Transporter bekannt sind, von denen in Deutschland knapp 9.000 Fahrzeuge betroffen sind. Es handelt sich nicht um den T5.1 mit 1,5l-Motor und Euro 4, sondern lediglich um Euro 5-Fahrzeuge die zwischen 2009 und 2016 gebaut und ausgeliefert wurden. Genauer gesagt handelt es sich um Fahrzeuge, die mit dem 140 PS Dieselmotor (103 KW) der Motorenbezeichnung EA189 ausgestattet sind und über ein DSG-Automatikgetriebe verfügen. Andere Motorisierungen oder Handschalter sind vom Rückruf nicht betroffen.

Da dieser Rückruf erst im Jahr 2020 erfolgt ist, greift hier die übliche Verjährung des EA 189-Motor nicht. Eine Fahrzeugrückgabe ist deshalb auch im Jahr 2020 möglich.

Wer jetzt nicht handelt und sich zu einer Klage entscheidet, geht fahrlässig mit seinem Vermögen um.

Handeln Sie jetzt.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Auch Prozessfinanzierer übernehmen diese Prozesse gerne, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.



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