Schufa-Eintrag der Ferratum Bank über Forderung aus Mikrokredit gelöscht.

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Eine junge Frau aus Hannover musste im November 2020 feststellen, dass die Ferratum Bank (Unternehmenssitz auf Malta) einen negativen Schufa Eintrag zu ihrer Person vorgenommen hatte. Der Negativeintrag wurde auf das Ereignisdatum Dezember 2019 gemeldet. Zunächst hatte die Betroffene einen Kredit über wenige hundert Euro bei der Ferratum Bank in Anspruch genommen.

Bei der Rückzahlung kam es zu leichten Schwierigkeiten, woraufhin die Ferratum Bank plc die Firma Alektum GmbH mit der Forderungseinziehung beauftragte. Sowohl die Fälligstellung des Betrages als auch der Forderungsverkauf wurden am gleichen Tag in den Schufa-Datenbestand eingemeldet.

Ratenzahlungsvereinbarung führt zu unberechtigtem Eintrag

Die Betroffene schilderte bei der kostenfreien Erstberatung, das der Eintrag erst vorgenommen wurde, als sie bereits eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Alektum GmbH abgeschlossen hatte. Sobald eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen ist, entfällt in vielen Fällen die sogenannte Fälligkeit der Forderung , also vereinfacht gesagt. es entfällt die Möglichkeit den gesamten Betrag sofort Zahlung zu verlangen. Ein Schufa-Eintrag, welcher nach Abschluss einer solchen Ratenzahlungsvereinbarung vorgenommen wird, ist in den meisten Fällen rechtswidrig. Genaueres muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.

Tipp: Es rentiert sich jedoch oftmals, einen offenen Betrag in Raten zurückzubezahlen. Dies ist immer besser, als die Forderung nicht zu bedienen. Bei der Vereinbarung muss jedoch darauf geachtet werden, das keine unnötigen Gebühren entstehen und die Regelung zur Fälligkeit klar ist. Oftmals versuchen Inkasso-Unternehmen entsprechend verklausulierte Formulierungen zu nutzen, um weiterhin alle Möglichkeiten der Forderungsdurchsetzung in der Hand zu haben oder ihre Rechtsposition sogar zu erweitern.

Das Problem der Mikrokredite

Ein zunehmendes Problemfeld, welches den Rechtsanwälten der Kanzlei AdvoAdvice in den vergangenen Monaten aufgefallen ist, hängt mit zahlreich vergebenen Mikrokrediten zusammen. Oftmals leihen sich die betroffenen Personen kleine Beträge und garantieren, dass diese innerhalb von 30 Tagen oder wenigen Monaten zurückgezahlt werden. Beim Abschluss dieser Verträge fallen oftmals schon hohe Kosten für Dienstleistungen (z.B. Bonitätszertifikate) an.

Oftmals wird auf einen solchen Kredit zurückgegriffen, weil im Moment keine entsprechenden Mittel verfügbar sind. Das Risiko besteht darin, dass auch nach 30 Tagen ein solcher Kredit nicht voll zurückgezahlt werden kann. Daraus resultieren oftmals Schufa-Einträge. Selbst bei Ausgleich der Forderung bleiben diese dann in der Regel für drei Jahre bestehen.

Vor der Aufnahme eines solche Kredites sollte man daher genau überlegen, ob dies gerade wirklich notwendig ist und wie die Rückzahlung gewährleistet werden kann. Die Folgeprobleme können sonst umso gravierender werden.

Fazit von AdvoAdvice

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann besteht in der Aufnahme der Mikrokredite ein unverhältnismäßig hohes Risiko.

Anwalt Tintemann rät:

„Neben den hohen Kosten der eigentlichen Darlehensrückzahlung, besteht immer die Gefahr, dass der Kredit nicht zurückgeführt werden kann. Aufgrund der kurzen Laufzeiten und der oftmals bestehenden Pflicht, weitere Gebühren zu bezahlen, wenn ein betroffener die Forderung nicht sofort zurückzahlen kann, kommt es immer wieder zu einem riskanten Dominoeffekt. So werden aus überschaubaren Kreditsummen oft hohe Forderungen und daraus resultieren schnell Einträge bei Auskunfteien.“

Sollten Sie Probleme mit negativen Einträgen bei Auskunfteien haben, insbesondere solchen, die aus Mikrokrediten stammen, stehen wir Ihnen mit fairem Rechtsrat im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung zur Verfügung unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de.

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zum Autor dieses Artikel finden Sie unter https://tintemann.de.

Foto(s): AdvoAdvice


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