Schufa-Holding AG löscht erneut Negativeintrag der Amex

  • 3 Minuten Lesezeit

Ist mein Negativeintrag berechtigt? Kann ein Negativeintrag vorzeitig zur Löschung gebracht werden? Gibt es Experten in diesem Bereich, die schnell helfen können?

Das alles sind Fragen, die sich Betroffene häufig stellen, wenn sie bemerken, dass sie einen negativen Schufa-Eintrag haben. Der Versuch, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, scheitert meist, da die Betroffenen mit Standardschreiben abgewiesen oder sogar am Telefon als eigentliche Schuldige für ihre Situation abgestempelt werden.

Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtliche Unterstützung zu besorgen, um so eine schnelle Löschung eines oftmals störenden Negativeintrages bei der Schufa Holding AG oder einer anderen Auskunftei (Boniversum, Arvato Infoscore oder CRIF Bürgel) erzielen zu können.

Die Kanzlei AdvoAdvice konnte erneut einem Betroffenen erfolgreich bei der Löschung eines solchen Negativmerkmals helfen.

Negativeintrag ohne Erhalt von Mahnungen oder Kündigung

Bereits Mitte Mai 2022 meldete sich ein Betroffener aus Ludwigshafen bei den Rechtsanwälten aus Berlin. Dieser berichtete, dass die American Express Europe S.A. am 27.10.2021 einen negativen Schufa-Eintrag über knapp 12.000 Euro vorgenommen hatte.

Der Betroffene gab an, keine Mahnungen und auch keine Kündigungen von der American Express erhalten zu haben. Erst im Rahmen eines Inkasso Schreibens der NCO Inkasso wurde der Betroffene auf den scheinbar fällig gestellten Betrag aufmerksam und glich diesen bereist vier Tage später, am 21.12.2021, aus.

Da man jedoch auch nach Forderungsausgleich noch drei weitere Jahre in der Schufa gespeichert bleibt und praktisch als zahlungsunwürdig dargestellt wird, besteht bei vielen Betroffenen ein großes Interesse an einer vorzeitigen Löschung des Merkmals. So ging es auch dem Betroffenen aus Ludwigshafen, der sich daher dafür entschied, die Experten der Kanzlei AdvoAdvice mit seinem Fall zu beauftragen.

AMEX verweigert Löschung trotz mehrmaliger Aufforderung

Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser wandte sich erstmals mit Scheiben vom 26.07.2022 an die AMEX und forderte diese zum Widerruf des Negativeintrages auf. Dieses lehnte die AMEX zunächst ab, da sie nach eigenen Angaben angeblich ausreichend viele Mahnungen sowie Kündigungsschreiben geschickt hätte. Die Mahnschreiben konnte der Betroffene jedoch nicht erhalten, da die von der AMEX genutzte Adressdaten teilweise widersprüchlich waren.

Der Fehler lag somit nach Ansicht der Experten von AdvoAdvice eindeutig im Haus der AMEX selbst und nicht bei dem Betroffenen. Daher blieb Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser  hartnäckig und drängt die AMEX weiterhin auf Widerruf des Schufa-Eintrages. Hier ist bei AdvoAdvice nicht bereits nach einem Anspruchsschreiben Schluss, so wie teilweise bei anderen Kanzlei, die auch Ihre Dienste in Sachen Schufa und Datenschutz anbieten. Es wird beim Gegner auch noch einmal nachgesetzt, nachdem dieser sich zur Sache geäußert hat, um Unklarheiten oder rechtliche Lücken im Sachvortrag der eintragenden Stellen oder der Auskunfteien klar zu benennen und weiterhin Druck auszuüben, um auch ohne ein Gerichtsverfahren zu einer Löschung des Negativeintrags zu gelangen.

Schufa Holding AG löscht Eintrag

Da die AMEX jedoch auch mit ihrer nächster Stellungnahme weiterhin auf die Rechtmäßigkeit des Eintrages pochte, forderte Anwalt Rohrmoser nunmehr die Schufa Holding AG direkt zur Löschung des Negativeintrags auf.

Erfreulicherweise teilte diese mit Schreiben vom 21.09.2022   mit, dass sie den Eintrag aufgrund der vorliegenden Informationen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Löschung gebracht habe.

Die AMEX lehnte weiterhin jedwede Verantwortung und auch eine Kostenerstattung von Anwaltskosten ab. Da der Betroffene allerdings rechtsschutzversichert war, wurde der Vorgang beendet und die Sache lief zu seiner vollsten Zufriedenheit ab.

Fazit

Nach langem Schriftverkehr mit der AMEX, welcher nicht zum gewünschten Erfolg führte, konnte die Eintragung dennoch über die Schufa-Holding AG selbst in nur 10 Tagen gelöscht werden.

Hartnäckigkeit und eine kompetente Vertretung in Sachen Schufa und Datenschutz zahlen sich oftmals aus.

Nutzen Sie daher die Chance, sich an das Expertenteam der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin zu wenden, das schon vielfach Negativeinträge zur Löschung bringen und vielen Betroffenen schnell helfen konnte. Nutzen Sie hierzu unsere Telefonnummer 030 921 000 40 oder schicken Sie uns eine Email an info@advoadvice.de. Gerne können Sie auch direkt über Anwalt.de Kontakt zu Ihren Anwälten und Schufa-Experten Dr. Raphael Rohrmoser und Dr. Sven Tintemann aufzunehmen. 

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen über den Autor des Artikels finden Sie auch unter https://tintemann.de


Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Beiträge zum Thema