Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der American Express Europe S.A.

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Kreditkarten können zu einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG führen. Ein solcher Eintrag hat regelmäßige große Auswirkungen auf das wirtschaftliche Leben der jeweilig betroffenen Person. Die Auskünfte der Schufa werden in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens herangezogen.

Wie kam es zu dem Schufa-Eintrag?

Diese Erfahrung machte auch ein Mandant aus der Nähe von Frankfurt am Main. In seinem konkreten Fall hatte die American Express Europe S.A. (Germany Branch) am 27.09.2022 einen negativen Schufa Eintrag zu Lasten des Betroffenen vorgenommen.

Offene Forderung nach eigener Kündigung der Kreditkarte?

Der Betroffene hatte seine Kreditkarte bei der AMEX selbst gekündigt. Versehentlich übersah er dabei jedoch, die noch offenen Beträge des letzten Monats der Nutzung zum Ausgleich zu bringen.

Mahnungen gingen an veraltete Adresse

Infolgedessen schickte die AMEX Mahnungen und Schreiben an die in ihrem System registrierte Adresse des Betroffenen. Da dieser jedoch umgezogen war, wurde ihm keines dieser Schreiben zugestellt, obwohl er der AMEX bereits mehrere Monate im Voraus seine neue Anschrift mitgeteilt hatte.

Von den Mahnungen und dem damit einhergehenden Negativeintrag erfuhr der Bettoffene daher erst im Oktober 2022 durch eine Mail des Inkassounternehmens NCO. Die offene Forderung betrug zu diesem Zeitpunkt bereits 2.451,53 Euro und wurde durch den Betroffenen auch umgehend nach Erhalt des Schreibens der NCO ausgeglichen.

Wer hilft bei Problemen mit der Schufa-Einträgen?

Da der Negativeintrag auch nach Ausgleich der Forderung nach den Regeln im sog. Code of Conduct noch drei weitere Jahre in dem Datenbestand der Schufa-Holding AG gespeichert bleibt, suchte der Betroffen sich anwaltliche Hilfe.

Der Betroffene stellte sich daher die Frage: „Wie kann ich meinen Schufa Eintrag löschen lassen?“ und „Wer hilft mir bei der Löschung eines Schufa-Eintrags?“. Bei seiner Suche im Internet stieß er auf die Webseite der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin.

Er kontaktierte daraufhin die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin, um eine Löschung des Eintrages mit Hilfe der erfahrenen Rechtsanwälte Dr. Rohrmoser und Dr. Tintemann durchzusetzen.

Löschung konnte erfolgreich erzielt werden

Nach Erteilung des Mandatsauftrags und nach Unterzeichnung einer Vollmacht wurde Dr. Rohrmoser für den Betroffenen tätig. Hierzu forderte er zunächst die American Express Europe S.A. auf, den Negativeintrag zu widerrufen. Den Anspruch auf Widerruf begründete er vor allem damit, dass keine Schreiben und Mahnungen bei dem Betroffenen zugingen und er dementsprechend nicht über die offene Forderung informiert worden war.

Trotz Mitteilung der neuen Anschrift wurden die Mahnschreiben der AMEX weiterhin an die alte Adresse des Betroffenen geschickt. Dies bestätigte ihm die NCO Europe Ltd. (das Inkassounternehmen der AMEX).

Zeitgleich informierte Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser die Schufa Holding AG über den Sachverhalt, um diese zur Löschung des Negativeintrages aufzufordern.

Die AMEX meldete sich auf das Schreiben am 19.12.2022. Sie blieb jedoch weiterhin der Ansicht, dass der Negativeintrag rechtmäßig vorgenommen worden sei, da der Betroffene nicht mitgeteilt habe, dass er umgezogen war.

Nachdem Anwalt und Schufa-Experte Dr. Rohrmoser daraufhin erneut tätig wurde und der AMEX einen Screenshot von der Nachricht des Betroffenen schickte, in welcher dieser seine aktualisierte Anschrift mitteilte, konnte letztendlich dennoch eine Löschung des Eintrages durch die Schufa Holding AG erzielt werden.  

Schufa Eintrag löschen? Oftmals nur mit Anwalt!

Die Experten in Sachen Schufa-Recht und Datenschutz aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte konnten erneut einen Negativeintrag der American Express Europe S.A. (Germany Branch) bei der Schufa Holding AG zur Löschung bringen.

In der Kanzlei melden sich häufig Betroffene, die aufgrund der Nutzung einer AMEX-Kreditkarte einen Negativeintrag erhalten haben. Daher muss oft schnell gehandelt werden und kompetenter Rechtsrat eingeholt werden.

Nutzen Sie daher die Chance, sich an das Expertenteam der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin zu wenden, das schon vielfach Negativeinträge zur Löschung bringen und vielen Betroffenen schnell helfen konnte. Nutzen Sie hierzu unsere Telefonnummer 030 921 000 40 oder schicken Sie uns eine Email an info@advoadvice.de.

Gerne können Sie auch direkt über Anwalt.de Kontakt zu Ihren Anwälten und Schufa-Experten Dr. Raphael Rohrmoser und Dr. Sven Tintemann aufzunehmen. 

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Foto(s): AdvoAdvice

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